Eine Woche nach der vom Bayerischen Fußball-Verband (BFV) geforderten Aufhebung des Stehplatz-Verbots auf bayerischen Amateur-Fußballplätzen (Wir berichteten!) verkündete die Bayerische Staatsregierung jetzt weitere Lockerungen.
Zahlreiche Gespräche zwischen BFV und der Staatsregierung
Demnach können bei Veranstaltungen unter freiem Himmel bei stabilen 7-Tage-Inzidenzen von unter 50 bis zu 200 Zuschauerinnen und Zuschauer auf Stehplätzen untergebracht werden. Die Gesamtzahl an Besucherinnen und Besuchern wurde auf 1.500 beschränkt. Sitzplätze müssen weiter fest zugewiesen werden. Die neue Regelung tritt ab Donnerstag (1. Juli) in Kraft. Vorausgegangen waren zahlreiche Gespräche der BFV-Spitze mit Ministerpräsident Söder, Innenminister Herrmann sowie Gesundheitsminister Holetschek. Bis dato hatte die Grenze bei 100 Stehplätzen und maximal 500 Zuschauern auf einem Sportgelände gelegen.
Es geht voran, der beharrliche Einsatz hat sich gelohnt, wenngleich wir noch weit von dem entfernt sind, was beispielsweise in unserem Nachbarbundesland Baden-Württemberg möglich ist, wo es erst gar keine Unterscheidung zwischen Steh- und Sitzplätzen gibt. Klar ist aber auch, dass die Richtung stimmt – vor allem mit Hinblick auf den Saisonstart in der bayerischen Amateur-Ligen. … Die jetzt getroffene Entscheidung erleichtert Vieles gerade im Hinblick zur Abwicklung der Test- und Vorbereitungsspiele.
(Jürgen Faltenbacher, BFV-Schatzmeister)
Hygiene-Regeln gilt es weiterhin zu beachten
Der BFV bemerkte, dass mit den jetzt verabschiedeten Maßnahmen verpflichtend einher geht, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung bis zur Einnahme des Platzes getragen werden muss. Abstands- und Hygieneregeln sind ebenso einzuhalten. Auch die Kontaktdatenerfassung aller Gäste müsse gewährleistet sein, wie Söder nach der Sitzung des Ministerrates betonte.