Am Montagabend (11. Mai) weigerte sich ein 51-Jähriger in einem Verbrauchermarkt in der Stammbacher Straße in Münchberg (Landkreis Hof) einen Mund-Nase-Schutz aufzusetzen. Grund für die Verweigerung sei eine vermeintliche Erkrankung des Mannes, das ihm das Tragen einer Schutzmaske nicht ermögliche.
51-Jähriger kann kein ärztliches Attest vorweisen
Trotz mehrmaliger Aufforderung der Angestellten, eine Schutzmaske aufzusetzen, kam der 51-Jährige nicht nach. Er gab an, dass er aufgrund einer Erkrankung keine aufsetzen dürfe. Ein ärztliches Attest konnte er nicht vorweisen. Daraufhin beleidigte er zwei Frauen des Personals mit nonverbalen Gesten. Gegen ihn wurde eine Anzeige wegen Beleidigung und eine nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet.