Wie die Staatskanzlei in München am Freitagvormittag (24. Januar) mitteilte, ordnete Ministerpräsident Markus Söder nach der schrecklichen Gewalttat in Aschaffenburg vom Mittwoch (22. Januar) mit zwei Toten und mehreren Verletzten für den kommenden Sonntag (26. Januar) eine landesweite Trauerbeflaggung an.
Die Gewalttat von Aschaffenburg ist unfassbar und schockierend. Bayern zeigt Solidarität. Wir trauern mit den Angehörigen und beten für die Opfer und die Verletzten.
(Markus Söder, Bayerischer Ministerpräsident)
Trauerbeflaggung an Dienstgebäuden
Die Anordnung zur Trauerbeflaggung gilt für alle staatlichen Dienstgebäude in Bayern. Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke sowie die übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wurden gebeten, in gleicher Weise zu verfahren.
Afghane sticht mit Küchenmesser zu
Wie bekannt ist, kam es am Mittwochmittag zu einer tödlichen Messerattacke im unterfränkischen Aschaffenburg. Im Park Schöntal war gegen 11:45 Uhr eine Kindergartengruppe unterwegs, als ein Afghane, mit einem Messer bewaffnet, einen marokkanischen Jungen (2) der Kita-Gruppe mit fünf Kindern angriff. Dabei fügte der 28-Jährige dem Kind mit einem Küchenmesser tödliche Verletzungen zu. Ein 41-jähriger Mann, der zufällig am Tatort war, schritt zum Schutz der anderen Kinder gegen den Messerstecher ein und wurde dabei von dem Tatverdächtigen ebenfalls angegriffen. Der Mann erlitt schwerste Verletzungen und erlag diesen noch vor Ort. Drei weitere Personen, ein syrisches Mädchen (2), ein 72-jähriger Deutscher und eine Erzieherin (59) der Kindergartengruppe, wurden bei dem Angriff zum Teil schwer verletzt.
28-Jähriger in psychiatrischer Einrichtung untergebracht
Der mutmaßliche Täter, der anschließend zu Fuß flüchtete, wurde kurze Zeit später in der Nähe des Tatorts festgenommen. Das Küchenmesser wurde sichergestellt. Der 28-Jährige wurde am Donnerstag (23. Januar) einer Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Aschaffenburg vorgeführt. Diese erließ gegen den Mann nach Anhörung eines psychiatrischen Sachverständigen einen Unterbringungsbefehl wegen zweifachen vollendeten und zweifachen versuchten Mordes jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Der Afghane, der bereits mehrfach mit der Polizei zu tun hatte, kam anschließend in einer psychiatrischen Einrichtung unter. Er äußerte sich bislang nicht zu den Vorwürfen.