Do, 25.04.2024 , 10:57 Uhr

Landkreis Hof

Nach Lutscher-Diebstahl in Schwarzenbach am Wald: Hausverbot für acht Jahre!

Neunjährige beim Diebstahl erwischt

Eine zu drakonische Strafe oder eine pädagogische Erziehungsmaßnahme? Nach dem Diebstahl zweier Lutscher erhielt ein Mädchen (10) in einem Geschäft in Schwarzenbach am Wald (Landkreis Hof) am Dienstag (23. April) ein Hausverbot. Dieses endet, wie auch für ihre Mitstreiterinnen, mit der Volljährigkeit!

Zehnjährige steckt zwei Lutscher ein

Was ist passiert? Die Zehnjährige wurde gegen 18:00 Uhr am Dienstagabend in dem Geschäft in der Walter-Münch-Straße von Schwarzenbach am Wald dabei beobachtet, wie sie zwei Lutscher in ihre Jackentasche steckte. Laut Polizeibericht versuchten dabei ihre beiden Freundinnen (9 Jahre), die Tat zu verdecken.

Mitarbeiter bemerkten den Diebstahl

Mitarbeiter des Verbrauchermarktes bemerkten das Treiben des jungen Trios und sprachen die drei Mädchen daraufhin an. Nach der Aufforderung gaben sie die Lutscher im Wert von 5,98 Euro wieder zurück.

Hausverbot bis zum 18. Lebensjahr

Anschließend wurden die Eltern der drei Mädchen verständigt. Diese holten ihre Kinder wenig später aus dem Geschäft ab. Die Drei erhielten von der Marktleitung bis zu ihrem 18. Lebensjahr ein Hausverbot, so die Polizei abschließend.

Das sagt NKD zu dem Fall:

Der Textikeinzelhändler NKD aus Bindlach (Landkreis Bayreuth) teilte auf TVO-Nachfrage am Donnerstagnachmittag (25. April) mit, dass das Unternehmen nach einer internen Recherche feststellte, dass sich „unsere Mitarbeiterin im Hinblick auf den Diebstahl vor Ort korrekt verhalten und nach Organisationsanweisung gehandelt hat“, da dies Vorgehen im Einzelhandel eine „gelebte Praxis“ sei. Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt, so NKD im Statement weiter. Dies hätten auch die Eltern, die ihre Kinder vor Ort abholen mussten, so gesehen. Das Unternehmen besitzt das Hausrecht und kann somit auch ein Hausverbot aussprechen. NKD differenziert hierbei zwischen Minderjährigen und Ü18-Personen.

 

Eine Anfrage auf Erlass des Hausverbots ist legitim, muss aber von dem Betroffenen bzw. den Eltern selbst kommen, wobei es uns überlassen bleibt, wie wir darauf eingehen.

(NKD-Pressestelle in Bindlach)

 

 

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