Im Dienstbereich der Polizeiinspektion Naila mussten am Mittwoch (06. Mai) drei Personen beanstandet werden, die gegen die Maskenpflicht nach dem Infektionschutzgesetz verstoßen hatten. Darunter eine Kassiererin und zwei Mitarbeiter in einem Verbrauchermarkt.
Kassiererin weigert sich Maske zu tragen
Während sich zwei Lkw-Fahrer, die sich in einem Verkaufsraum einer Raststätte ohne Maske aufhielten, den Weisungen der Polizeibeamten beugten und die Örtlichkeit verließen, wollte die Kassiererin trotz Belehrung keine Schutzmaske aufziehen.
Gesichtsschutz aus Plastik reicht nicht aus
Zu weiteren Beanstandungen kam es in einem Verbrauchermarkt, wo zwei Verkäuferinnen der Fleischabteilung nur einen Gesichtsschutz aus Plastik trugen. Diese Variante ist grundsätzlich nicht ausreichend. Eine Bedeckung des Mundes und Nasenbereiches ist nach der Infektionsschutzverordnung gefordert.