Do., 21.02.2019 , 10:46 Uhr

Oberfranken: Faschingsnarren aufgepasst - die Polizei kontrolliert!

Viele Unfälle unter Drogen -und Alkoholeinfluss in der Faschingszeit

Zahlreiche Faschingsfans stehen schon jetzt in den Startlöchern oder haben die fünfte Jahreszeit mit ihren wilden Karnevalstagen bereits eingeläutet. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen aber auch, dass die ausgelassene Stimmung schnell vorbei sein kann, wenn sich verantwortungslose Narren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer ihres Fahrzeugs setzen. Deshalb wird die Polizei auch 2019 verstärkt in der Faschingszeit kontrollieren.

Erschreckende Bilanz aus dem Jahr 2018 

Nicht selten kommt es zu schweren Unfällen mit Verletzten oder sogar Toten durch betrunkene Autofahrer. So ereigneten sich vergangenes Jahr an den Faschingstagen vom 2. bis 14. Februar 2018 in Oberfranken 16 Verkehrsunfälle, weil die Fahrer unter Alkoholeinfluss standen. Bei weiteren fünf Verkehrsunfällen hatten die Unfallfahrer Drogen im Blut. Außerdem zogen Polizeibeamte innerhalb dieses Zeitraums im gesamten Regierungsbezirk 44 betrunkene Autofahrer und gleichviele Fahrer unter Drogeneinfluss aus dem Verkehr.

Keine Ausnahmen für Alkoholsünder 

Wenngleich die Faschingsnarren in der fünften Jahreszeit das Regiment übernehmen, erhalten alle Fahrer, die die Polizei mit übermäßig Alkohol und Drogen im Blut ertappt, ausnahmslos eine Anzeige. Neben einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und mehreren Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei, drohen ihnen empfindliche Geldstrafen, die ein Monatseinkommen nicht selten übersteigen. Durch den Verlust des Führerscheines kommen häufig auch berufliche Konsequenzen hinzu. Bevor es zur Faschingsfeier geht, sollte man sich deshalb als verantwortungsvoller Verkehrsteilnehmer ohnehin rechtzeitig Gedanken über einen sicheren Nachhauseweg machen.

Sicher fahren und Vorbild sein

Damit es nach den wilden Faschingstagen zwar möglicherweise ein verkatertes, aber hoffentlich kein böses Erwachen gibt, rät Ihnen Ihre Oberfränkische Polizei:

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