Mi., 11.04.2018 , 17:06 Uhr

Oberfranken / Sachsen: Schwerpunktkontrolle gegen Einbrecherbanden

370 Fahrzeuge wurden am Dienstag überprüft

Wohnungseinbrüche führen in der Bevölkerung zu massiven Beeinträchtigungen des Sicherheitsgefühls. Daher fand am Dienstag (10. April) zum wiederholten Male eine gemeinsame Kontrollaktion der Polizei Bayern und Sachsen aufgrund der im Jahr 2016 geschlossenen Kooperationsvereinbarung statt.

Erhöhung des Fahndungsdrucks und Stärkung des Sicherheitsgefühls

Nach polizeilichen Erfahrungen handelt es sich bei Wohnungseinbrechern häufig um Angehörige reisender Tätergruppen, die länder- und grenzüberschreitend vorgehen. Somit kommt den überregionalen Verkehrswegen eine höhere Bedeutung zu. „Gezielte Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen sind ein wichtiger Bestandteil des gesamtheitlichen Ansatzes der Oberfränkischen Polizei zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität. Neben der Überführung von Einbrechern stellt auch die Stärkung des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung und gleichzeitige Verunsicherung der Täter durch die offene Präsenz von Polizeikräften ein wesentliches Ziel des Konzepteinsatzes dar“, erläuterte der oberfränkische Polizeivizepräsident Udo Skrzypczak.

370 Fahrzeuge und Personen überprüft

Die Schwerpunktkontrollen fanden überwiegend auf überregionalen Verkehrswegen, wie den Autobahnen statt. Insgesamt 146 Polizistinnen und Polizisten beider Bundesländer kontrollierten am gestrigen Tag unter Koordination der jeweiligen Landeskriminalämter im Raum Oberfranken und in Südwestsachsen rund 370 Fahrzeuge und Personen. Eine Schwerpunkt-Kontrollstelle lag bei Berg (Landkreis Hof) an der Autobahn A9.

Polizei stellt 15 Verstöße fest

In Hochfranken fanden unter Federführung der Verkehrspolizei Hof mit Unterstützung von Beamten der Operativen Ergänzungsdienste Hof, der Bereitschaftspolizei aus Nürnberg und der Polizeiinspektion Fahndung Selb die Kontrollen statt. Insgesamt wurden 15 Verstöße festgestellt. Dazu gehörte Urkundenfälschung, Delikte gegen das Betäubungsmittelrecht und Waffengesetz sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss. Einbrecher gingen den Fahndern allerdings an diesem Tag nicht ins Netz.

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