Der wohl berühmteste Psychiatrieinsasse Deutschlands, Gustl Mollath, ist bei seinem Wiederaufnahmeverfahren nun freigesprochen worden. Zwar sieht es das Regensburger Gericht als erwiesen an, dass er seine damalige Ehefrau schwer misshandelt hat.
Es sei aber auch nicht ausgeschlossen, dass Mollath zu dieser Zeit unter einer wahnhaften Störung litt. Deshalb wurde er nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ freigesprochen. Andere Anklagepunkte konnten nicht mit Sicherheit bewiesen werden.
Sieben Jahre in Bayreuther Psychiatrie
Gustl Mollath war siebeneinhalb Jahre in der Bayreuther Psychiatrie untergebracht bevor er im vergangenen Jahr entlassen wurde. Das Regensburger Gericht hält ihn nicht für gemeingefährlich und er muss auch nicht wieder in die Psychiatrie. Für seine Zeit in Bayreuth bekommt er nun eine Entschädigungssumme im fünfstelligen Bereich. Der genaue Betrag steht noch nicht fest.