Sa., 13.03.2021 , 11:06 Uhr

Schutz vor der Geflügelpest: Stadt & Landkreis Hof passen Allgemeinverfügung an

Neue Regeln gelten bayernweit für Geflügelhalter

Die aktuelle Allgemeinverfügung von Stadt und Landkreis Hof zum Schutz vor der Geflügelpest vom 2. Februar wurde von den Behörden aufgrund der Sachlage nochmals ergänzt. Die Regeln, die jetzt gelten, sind bayernweit für alle Geflügelhalter bindend.

Besitzer müssen Tiere im Stall oder im abgeschotteten Außengehege halten

So müssen alle Geflügelhalter ihre Tiere im Stall oder einem überdachten und gegen Wildvögel abgeschotteten Außengehege halten. Besitzer von bis zu einschließlich 100 Tieren müssen laut den Behörden werktäglich alle verendeten Tiere notieren, alle Halter bis einschließlich 1.000 Tieren müssen ergänzende Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag führen.

Ausstellungen und Märkte derzeit verboten

Zusätzlich sind Geflügelausstellungen, -märkte und -schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, verboten, so die Stadtverwaltung Hof.

Tote Tiere müssen gemeldet werden

Haben Geflügelhalter im Hofer Land den Verdacht, dass eines Ihrer Tiere an Vogelgrippe verendet sein könnte, muss das Veterinäramt verständigt werden. Das Veterinäramt der Stadt Hof ist telefonisch unter 09281 / 815 1192, das des Landkreises unter 09281 / 57 215 erreichbar. Die Meldung kann auch per E-Mail erfolgen.

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