Eine Reihe von Straftaten stellten Grenzpolizisten bei einer Pkw-Kontrolle zweier türkischer Männer in Selb am gestrigen Montag (10. Dezember) fest. Für die beiden 41-Jährigen hagelte es daraufhin mehrere Anzeigen.
Kontrolle des Fahrers
Die Beamten bemerkten zuerst, dass der Fahrer des Wagens drogentypische Anzeichen aufwies. Ein durchgeführter Urintest verlief positiv auf Amphetamin beziehungsweise Crystal Meth. Bei einer Personenkontrolle entdeckten die Polizisten eine Plombe mit einer kleinen Menge Crystal. Da der 41-Jährige keinen Führerschein vorlegen konnte, prüften die Beamten dies nach und stellten dabei fest, dass er überhaupt keine Fahrerlaubnis besitzt.
Kontrolle des Beifahrers
Jetzt kam der Beifahrer ins Spiel: Der ebenfalls 41-Jährige war der Halter des Pkw und hätte seinem Bekannten die Fahrt mit seinem Auto ohne Führerschein gar nicht erlauben dürfen. Zudem war der Versicherungsschutz für den Wagen seit Ende November abgelaufen. Die Kennzeichen wurden daraufhin entstempelt. So muss sich der Beifahrer nun wegen eines Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten, wie auch wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Weitere Verstöße festgestellt
Die Kontrolle brachte aber noch weitere Beanstandungen hervor. Der Fahrzeuglenker konnte keinerlei Dokumente vorlegen, die seinen Aufenthalt im Deutschland rechtfertigten. Eine Nachfrage bei der zuständigen Ausländerbehörde ergab, dass er eigentlich ausreisepflichtig ist und er sich umgehend bei seiner Behörde zu melden hat. Bei dem Beifahrer wurde festgestellt, dass gegen ihn eine Ausweisungsverfügung vorliegt, diese aber aktuell vor Gericht geprüft wird. Das Ganze hatte zudem eine noch höhere Brisanz, da er als selbständiger Gebäudereiniger ein Gewerbe angemeldet hatte und seinen Begleiter als Arbeitnehmer in seiner Firma beschäftigt hat. In Folge dieser Tatbestände wurden neben den Ausländerbehörden auch der Zoll informiert.