Das Urteil im Fall der im Sommer 2014 im Freibad von Himmelkron (Landkreis Kulmbach) ertrunkenen Vanessa ist rechtskräftig. Die Achtjährige, die nicht schwimmen konnte, wurde damals bei einem Ausflug mit ihrer Kinderturngruppe leblos am Grund des Beckens im Schwimmbereich aufgefunden. Sie starb wenige Tage später in einem Krankenhaus.
Eltern nehmen Rechtsmittel zurück
Daraufhin wurden sowohl dem Bademeister des Freibads als auch der Betreuerin der Gruppe fahrlässige Tötung vorgeworfen. Der Bademeister wurde im April 2018 vom Amtsgericht Kulmbach freigesprochen. Die Betreuerin hingegen erhielt eine Verwarnung in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro. Die Eltern des verstorbenen Mädchens hatten als Nebenkläger Rechtsmittel eingelegt, diese aber jetzt wieder zurückgenommen.