Di, 08.08.2017 , 12:01 Uhr

Tödlicher Unfall in Coburg: Gaffer beschimpft Feuerwehr

43-Jähriger versuchte Fotos vom Unfallort zu ergattern

Erneut schockiert das Verhalten von Schaulustigen an einer Unfallstelle ganz Oberfranken. Während der Rettungsarbeiten nach dem schweren Verkehrsunfall mit einem Feuerwehrfahrzeug in der Neustadter Straße in Coburg, legten sich am Montagabend (07. August) zwei Schaulustige mit einem Feuerwehrmann an, der die Einsatzstelle absicherte. Bei dem tragischen Unglück verstarb ein 20-Jähriger Feuerwehrmann. Wir berichteten.

43-Jähriger macht Aufnahmen von Unfallstelle

Gegen 20:30 Uhr hielt sich ein 43-jähriger Coburger zusammen mit seinem 15-jährigen Sohn im abgesperrten Bereich der Unfallstelle in Coburg auf und versuchte Videoaufnahmen mit seinem Smartphone zu ergattern. Auf diesen Umstand wurde ein 27-jähriger Feuerwehrmann aufmerksam, der Vater und Sohn bat das Filmen zu unterlassen und sich von der Einsatzstelle zu entfernen. Der Familienvater war darüber so erbost, dass er dem ehrenamtlichen Feuerwehrmann mit den Worten „Was willst du denn von mir? Ich hau dir eine aufs Maul!“ Schläge androhte.

Polizei muss einschreiten

Anstatt die Unfallstelle zu verlassen suchten sich die beiden Gaffer lediglich einen anderen Standort auf der gegenüberliegenden Straßenseite um dort zu ihren Foto- und Videoaufnahmen zu kommen. Erst durch eine Streife der Coburger Polizeiinspektion konnten die Männer von ihrem Vorhaben abgebracht werden. Da derartiges Verhalten eine Straftat ist, sollten die Personalien der beiden Coburger aufgenommen werden, jedoch wollten die beiden sich zunächst nicht ausweisen. Deshalb brachte sie eine Streifenbesatzung zur Identitätsfeststellung auf die Polizeidienststelle.

Ermittlungen gegen Gaffer

Auch auf der Polizeiwache gelangten die Beamten nur schwer an die Personalien der beiden Männer. Gegen den 43-jährigen Vater, der konkret eine Drohung gegen den ehrenamtlichen Feuerwehrmann ausstieß, ermittelt nun die Polizeiinspektion Coburg wegen Nötigung, Beleidung, möglicher unterlassener Hilfeleistung und wegen einer Ordnungswidrigkeit wegen Nichtangabe der Personalien.

Schaulustige erhalten Platzverweis

Ob dem Sohn ein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann, wird noch geprüft. Nachdem die Aussagen aufgenommen wurden,  wurden die beiden Schaulustigen wieder auf freien Fuß gesetzt. Allerdings mit dem Hinweis, dass für sie ein Platzverweis im weiträumigen Bereich um die Unfallstelle besteht. Während der Sachverhaltsaufnahme standen die beiden Polizeibeamten für anderweitige Einsätze nicht zur Verfügung.

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