Do, 08.10.2020 , 11:07 Uhr

Mehr verkaufsoffene Sonntage in Bayern?: Konsumrausch vs. Christliches Abendland

Arbeitsministerin Trautner schaltet sich in die Diskussion um die Forderung weiterer Verkaufstage ein

In der Diskussion um eine Ausweitung der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage in Bayern hat sich nun auch Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner (CSU) positioniert und reagierte damit unter anderem auf Aussagen der FDP Bayern. Die Liberalen im Freistaat fordern die Zulassung verkaufsoffener Sonntage - auch unabhängig von Festen oder Messen. Dem widerspricht aber die Ministerin.

Trautner bekräftigte in der aktuellen Debatte zu anlasslosen verkaufsoffenen Sonntagen die ablehnende Position der Staatsregierung. So heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung:

 

Der Schutz der freien Sonn- und Feiertage ist aufgrund unserer christlichen Tradition ein hohes Gut mit Verfassungsrang.

(Bayerische Arbeitsministerin Carolina Trautner)

 

Trautner betonte, dass man das Wohl der Beschäftigten im Blick behalten muss, die ein Recht auf eine Erholung und die gemeinsame Zeit mit ihren Familien haben. Die Arbeitsministerin konterte damit unter anderem Aussagen der FDP.

Die Liberalen im Bayerischen Landtag sprachen sich zuletzt für die Zulassung verkaufsoffener Sonntage, unabhängig von Festen und Messen aus. Damit solle auf die Corona-Pandemie reagiert werden, die in den letzten Monaten den lokalen und regionalen Einzelhandel stark getroffen habe. So sei die jetzige Krise laut MdL Julika Sandt für viele Händler existenzbedrohend. Da nun bereits auch erste Weihnachtsmärkte und Veranstaltungen in der Adventszeit abgesagt wurden (Wir berichteten!), droht mit dem Weihnachtsgeschäft ein weiteres Standbein des Jahresumsatzes wegzubrechen. 

Im Arbeitsministerium in München verwies man dagegen auf verfassungsrechtliche Bedenken sowie auf die aktuelle Rechtsprechung.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich schon klar dazu positioniert: Es fordert einen strengen Anlassbezug. In Bayern sind bereits jetzt an vier Sonn- oder Feiertagen im Jahr, sogenannte Marktsonntage, erlaubt. Entscheidend ist, dass die Ladenöffnung im Zusammenhang mit einem Markt oder dergleichen steht. Dabei sind nicht nur Märkte im klassischen Sinn erlaubt, sondern auch Messen, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen, wie Kongresse, Theaterfeste oder eine Gartenschau.

(Bayerische Arbeitsministerin Carolina Trautner)

 

Nach Trautners Worten werden die bereits aktuell geltenden Öffnungszeiten oft nicht ausgeschöpft. Für die CSU-Ministerin ist es wichtig, den Blick auf "Handlungsoptionen" jenseits des Ladenschlusses zu richten, um so aus der Umsatzkrise im Einzelhandel herauskommen. "Denn schon vor der Corona-Krise hat sich gezeigt, dass die Regelungen zum Ladenschluss eben nicht das Allheilmittel sind, um den Konsum im stationären Einzelhandel anzukurbeln“, so Trautner abschließend.

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