Di., 06.12.2016 , 16:05 Uhr

Vogelgrippe: Bislang keine weiteren H5N8-Fälle im Landkreis Hof

Stallpflicht für Geflügel gilt weiter

Nach dem Fund einer toten Ente am 25. November im Gemeindegebiet Döhlau (Landkreis Hof) ist bisher kein weiterer Fall von Vogelgrippe im Landkreis Hof aufgetreten. Dies teilte das Landratsamt Hof am Dienstag (6. Dezember) mit. Zwar wurden seither beim Veterinäramt insgesamt noch sieben verendete Tiere gemeldet. Bei keinem dieser Vögel wurde allerdings der H5N8-Virus festgestellt.

Verhaltensregeln zeigen Wirkung

„Es ist sehr erfreulich, dass es bislang weder bei Wildvögeln noch bei Nutzgeflügelbeständen weitere Fälle der Vogelgrippe im Landkreis Hof gibt. Die getroffenen Maßnahmen und Verhaltensregeln haben Wirkung gezeigt. Die Bürgerinnen und Bürgern haben sich sehr umsichtig verhalten“, so Dr. Gunther Illgen (Leiter, Veterinäramt, Landratsamt Hof).

Weiterhin Stallpflicht / Hunde an die Leine

Nach wie vor gilt für den gesamten Landkreis Hof die Stallpflicht. Hundebesitzer müssen weiterhin ihre Tiere anleinen und auch Katzen sollten nicht frei herumlaufen, um weiterhin eine Verbreitung des Virus zu verhindern. Für die nach dem Fund der infizierten Ente festgelegte Schutzzone mit einem Radius von 10 km um den Fundort gelten zusätzliche Verhaltensregeln. Nutztierhalter dürfen keine fremden Personen in ihre Ställe lassen. Die Tierhalter selbst müssen Schutzkleidung tragen und Hände sowie Stiefel desinfizieren können.

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