Do., 29.12.2016 , 12:21 Uhr

Vogelgrippe im Landkreis Hof: Aufhebung des Sperrbezirks

Stallpflicht bleibt weiterhin bestehen

Der Drei-Kilometer-Sperrbezirk und das mehrere Gemeinden des Landkreises Hof umfassende Zehn-Kilometer-Beobachtungsgebiet rund um Döhlau enden am morgigen Freitag (30. Dezember) um 24.00 Uhr. Dies teilte das Landratsamt am Donnerstagmittag mit.

Regelungen und Verbote des Sperrbezirks entfallen

Die Schutzzonen wurden mittels Allgemeinverfügung eingerichtet, nachdem bei einer tot aufgefundenen Reiherente Ende November das Virus H5N8 festgestellt worden war. Wir berichteten. Mit Ablauf des 30. Dezembers entfallen alle für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet geltenden Regelungen und Verbote, sofern keine neuen Tiere gefunden werden, die mit dem Virus infiziert sind.

Stallpflicht weiterhin gültig

Die für ganz Bayern angeordnete Stallpflicht und das Ausstellungs- und Veranstaltungsverbot für Geflügel einschließlich Tauben bleiben weiterhin bestehen. Über deren Ende entscheidet das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz auf Grundlage einer Risikoanalyse

 

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