Aufgrund des hohen Inzidenzwertes ordnet die Stadt Bayreuth weitere Beschränkungen an, so heißt es am Donnerstag (21. Januar) in einem Schreiben. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (kurz: RKI) liegt derzeit (Stand: 0 Uhr) die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen bei 152,4. Die Einschränkungen treten ab dem morgigen Freitag in Kraft und sollen vorerst bis Ende Januar gelten.
Besuche von Bewohnern in Einrichtungen auf 30 Minuten beschränkt
So gelten für Besuche in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, von ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Altenheimen und Seniorenresidenzen weitergehende Einschränkungen. Die Besuchsdauer ist auf 30 Minuten beschränkt. Besuche sind, soweit räumlich möglich, nur außerhalb des Bewohnerzimmers gestattet. Dies gilt nicht für bettlägerige Bewohner. Besuche in einem Gemeinschaftszimmer dürfen nicht gleichzeitig stattfinden. Bewohner oder Patienten, die länger als acht Stunden abwesend waren, unterliegen einer erweiterten Corona-Testpflicht.
Tragen von FFP2-Masken für Mitarbeiter von Einrichtungen Pflicht
Für Mitarbeiter in den genannten Einrichtungen sowie in Krankenhäusern greift zudem eine erweiterte Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Gleiches gilt für die Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste, die auch einer erweiterten Testpflicht in Bezug auf eine Corona-Infektion unterliegen.
Weiterführende Informationen zur Stadt Bayreuth: