Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf die Nutz- beziehungsweise Haustierbestände in der Region zu verhindern, ordnet Stadt und Landkreis Coburg ab dem Donnerstag (11. März) eine Stallpflicht an. Der Grund für die getroffene Maßnahme ist die Vogelgrippe, die sich in der Wildvogelpopulation ausbreitet.
Landkreis umgeben von natürlichem Lebensraum der betroffenen Wildvogelarten
Durch die Stallpflicht und die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- sowie Nutzgeflügel vermieden werden, um ein mögliches Risiko der Einschleppung der Vogelgrippe zu minimieren. Der Landkreis ist umgeben von einer Vielzahl von Fließgewässern, kleineren Seen, Teichen oder Biohabitaten, die den natürlichen Lebensraum der betroffenen Wildvogelarten darstellen. Zudem kann es nach aktuellen Einschätzungen des Friedrich-Löffler Institutes (FLI) zu starken Wanderbewegungen der Tiere kommen. Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Infektionsgeschehens im Nachbarlandkreis Hassberge kann ein Seucheneintrag in den Coburger Landkreis nicht ausgeschlossen werden. In Bayern wird derzeit das Wildvogelmonitoring durchgeführt, um so die Verbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen.
Bei Fund von verendeten Vögeln Kontakt mit dem Fachbereich Veterinärwesen aufnehmen
Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel soll vermieden und tot aufgefundene Wildvögel nicht berührt oder bewegt werden. Für den Fall, dass mehrere verendete Vögel an einem Fundort aufgefunden werden, ist der Fachbereich Veterinärwesen am Landratsamt Coburg zu informieren.
Bundesweit 650 Geflügelpest-Fälle bekannt
Seit Herbst 2020 breitet sich die Geflügelpest bundesweit aus. Derzeit sind in Deutschland über 650 Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt worden. In Bayern sind es aktuell 23 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln sowie vier Fälle in privaten Hausgeflügelbeständen amtlich bekannt. Wie das Landratsamt Coburg mitteilte, sind aktuell keine Fälle im Landkreis bekannt.