Oberfranken war am Dienstag (18. April) erneut im Fadenkreuz von Telefonbetrügern, die mittels Schockanrufen an das Geld ihrer Opfer gelangen wollten. Eine Vielzahl von Anrufen registrierte die oberfränkische Polizei im Raum Coburg und Bayreuth. In rund zwei Dutzend Fällen meldeten sich Angerufene im Nachgang bei der Polizei. Während die meisten ausgewählten Opfer die Masche erkannten und den Hörer auflegten, waren die Abzocker dennoch in zwei Fällen erfolgreich.
Fünfstellige Summe in Küps übergeben
Am Dienstagmittag übergab eine 84-Jährige in Küps (Landkreis Kronach) Bargeld in einem unteren fünfstelligen Eurobereich an einen Unbekannten. Die Seniorin war in dem Glauben, dass sie hierdurch ihre Enkelin vor dem Gefängnis bewahren würde.
Der Unbekannte wird wie folgt beschrieben:
Die Kriminalpolizei Coburg ermittelt und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung. Wer am Dienstagmittag zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr verdächtige Personen und / oder Fahrzeuge im Bereich Küps, insbesondere im Gemeindeteil Johannisthal bemerkt hat, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 09561 / 645 – 0 bei der Kripo Coburg zu melden.
Fünfstellige Summe in Bayreuth übergeben
In Bayreuth wurde einem 60-Jährigen vorgegaukelt, dass seine Tochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und er nun eine Kaution zahlen müsse. Daher übergab der Bayreuther am späten Dienstagnachmittag – im Zeitraum von 16:45 Uhr bis 17:15 Uhr einen mittleren fünfstelligen Geldbetrag an eine weibliche Person in der Opernstraße in Bayreuth.
Die Unbekannte wird wie folgt beschrieben:
Die Bayreuther Kripo bittet Zeugen, die im Zeitraum der Übergabe im Bereich Opernstraße und Luitpoldplatz in Bayreuth verdächtige Personen und / oder Fahrzeuge beobachtet oder eine Frau mit passender Personenbeschreibung wahrgenommen haben, sich unter der Rufnummer 0921 / 506-0 zu melden.
Enkeltrick-Betrügerin in Hof verurteilt
Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung: So lautete ein Urteil, welches jetzt gegen eine Enkeltrick-Betrüger in Hof gefällt wurde. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung, die auf Beihilfe zum Bandenbetrug plädierte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs gefordert. Die Frau konnte im Rahmen der Tat verhaftet werden. Wir berichteten über den Fall.