Im Fall der im Oktober 2013 in Bad Alexandersbad (Landkreis Wunsiedel) gefundenen Babyleichen wird am 29.Oktober 2014 die Hauptverhandlung beginnen. Das gab das Landgericht Hof am Mittwoch (27. August) bekannt.
Der Verteidiger der53-jährigen Angeklagten hatte vor kurzem noch einen Antrag eingereicht, das Hauptverfahren wegen Mangel an Beweisen nicht zu eröffnen. Diesem Antrag wurde jedoch nicht stattgegeben.Die Angeklagte soll zwischen 1985 und 1988 zwei Kinder in ihrer Wohnung zur Welt gebracht und anschließend unversorgt gelassen haben, sodass die Neugeborenen verstarben. Die Leichen soll sie dann im Garten eines Hauses in Bad Alexandersbad vergraben haben. Die Anklage lautet auf Mord.
Hier unser Bericht vom 6. August 2014:
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