Wie die Polizei am Dienstag (14. April) bekannt gab, verunglückte an Karfreitag (10. April) ein 33-Jähriger bei einem Flug mit einem Gleitschirm in Bad Staffelstein (Landkreis Lichtenfels). Der Mann verlor beim Flug an Höhe und landete schließlich in den Baumwipfeln. Die Polizei leitete unter anderem eine Anzeige wegen Verstoß nach dem Infektionsschutzgesetz ein.
33-Jähriger wird verletzt
Der 33-Jährige startete gegen 16:00 Uhr am Staffelberg und wurde beim Flug von einer Windböe erfasst. Dadurch verlor er an Höhe und blieb im Anschluss mit seinem Gleitschirm in den Baumwipfeln hängen. 40 Feuerwehrkräfte befreiten den 33-Jährigen aus seiner misslichen Lage. Hierbei zog er sich leichte Verletzungen zu und wurde im Krankenhaus ambulant versorgt.
Gleitschrimfliegen verstößt gegen Ausgangsbeschränkungen
Die Polizei leitete gegen den 33-Jährigen wegen fehlender Starterlaubnis und Verstoß nach dem Infektionsschutzgesetz eine Anzeige ein, da Gleitschirmfliegen kein triftiger Grund zur Nichteinhaltung der Ausgangsbeschränkungen ist.