Di., 22.06.2021 , 17:11 Uhr

BFV kritisiert Zuschauer-Konzept der Staatsregierung erneut: „Es bleibt weiter nicht nachvollziehbar"

500 Gäste können Spiele verfolgen, davon sind jetzt 100 ausgewiesene Stehplätze möglich

Die Bayerische Staatsregierung hat am Dienstag (22. Juni) Lockerungen im Rahmen der Corona-Pandemie beschlossen. Wir berichteten! Hierbei wurde auch das vom Bayerischen Fußball-Verband (BFV) kritisierte Stehplatz-Verbot auf den Amateur-Fußballplätzen im Freistaat aufgehoben. Ein Teilerfolg für den Verband und die rund 4.600 bayrischen Fußballvereine. Von Seiten des Sports ist man aber dennoch weiter unzufrieden.

Staatsregierung billigt 100 Stehplätze bei Fußballspielen

Das bayerische Kabinett beschloss am Dienstag unter anderem, dass ab Mittwoch (23. Juni) maximal 100 Gäste unter Wahrung des Mindestabstands auf Stehplätzen Fußballspiele mitverfolgen können. Insgesamt bleibt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer aber weiterhin auf 500 begrenzt. Dabei, so der BFV, müssen Sitzplätze auch fortan zugewiesen und die Personendaten zur Kontaktnachverfolgung erfasst werden.

 

Es bleibt weiter mühsam und nicht wirklich nachvollziehbar. … Die meisten Amateur-Fußballplätze bei uns in Bayern haben gar keine Sitzplatz-Tribünen,… .  Das kann nicht im Sinne unserer Vereine sein, zumal die Sportplätze weitläufig und damit groß genug sind. Die jetzt erfolgte Korrektur ist natürlich zu begrüßen, es ist aber allenfalls eine Etappe, von der Zielgeraden sind wir weiterhin weit entfernt.

(Rainer Koch, BFV-Präsident)

 

„Rahmenkonzept Sport“ geht laut BFV an der Realität vorbei

Der BFV suchte in den vergangenen Wochen Gespräche mit Ministerpräsident Söder, Innenminister Herrmann und Gesundheitsminister Holetschek. Der Verband brachte dabei zum Ausdruck, dass das „Rahmenkonzept Sport“ aus BFV-Sicht an der Realität vorbeigeht.

Der BFV fordert zudem auch weiterhin eine Gleichbehandlung und kritisiert die aufgestellten Regeln, Bemängelt wird von Seiten des Verbandes, dass in Gebäuden bis zu 1.000 Gäste einer Veranstaltung beiwohnen können, unter freiem Himmel allerdings eine Begrenzung auf 500 Personen vorgeschrieben ist,

 

Dieser Umstand ist schlicht nicht nachvollziehbar und lässt sich auch nicht erklären. Mit der jetzt geltenden Steh- und Sitzplatz-Regel ist den meisten Vereinen, die sich aktuell auf die neue Saison vorbereiten und vorwiegend Testspiele bestreiten, zunächst geholfen. Das darf aber kein Dauerzustand bleiben.

(Rainer Koch, BFV-Präsident)

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