Am Samstag (24. April) tritt die sogenannte Bundes-Notbremse ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 in Kraft. Dies bedeutet, dass bundesweit die gleichen Mindeststandards bezüglich der Corona-Maßnahmen gelten werden. Für Bayern wird sich allerdings nicht viel ändern. Viele dieser Neuregelungen hat der Freistaat mit seinem Leitmotiv „Vorsicht und Umsicht“ bereits vor der Bundes-Notbremse umgesetzt. Die mitunter schärferen Maßnahmen werden weiterhin in Bayern fortgesetzt, so das Staatsministerium am Freitag (23. April).
Inhaltlich ergeben sich für die bayerische Bevölkerung ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 nur in einigen Bereichen Anpassungen. Diese sind:
- Für geöffnete Handels- und Dienstleistungsbetriebe wird ab einer Inzidenz von 100 die Anzahl der Kunden begrenzt. Es dürfen sich maximal ein Kunde pro 20 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmetern sowie zusätzlich ein Kunde pro 40 Quadratmetern für die darüberhinausgehende Verkaufsfläche gleichzeitig im Ladengeschäft aufhalten.
- Bis zu einer Inzidenz von 150 dürfen Geschäfte, die nicht den täglichen Bedarf abdecken, Kunden nur mit Terminvereinbarung und negativen Covid-Test den Zutritt gewähren. Die Kunden haben die Wahl zwischen einem PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf oder einem vor Ort durchgeführten Antigen-Schnelltest oder Selbsttest.
- Ab einer Inzidenz von 100 ist der Besuch beim Friseur oder bei der Fußpflege nur noch mit einem negativen Covid-Test erlaubt. Auch hier haben Kunden die Wahl zwischen einem PCR-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder einem vor Ort durchgeführten Antigen-Schnelltest oder Selbsttest. Für das Personal von Dienstleistungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
- Eine wechselseitige unentgeltliche Kinderbetreuung in festen Betreuungsgemeinschaften ohne Rücksicht auf die Zahl der beteiligten Haushalte ist nicht mehr möglich ist.
- Ab einer Inzidenz von 100 gelten an Schulen der Distanzunterricht. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Abschlussklassen. Die bislang geltendenen Maßnahmen im Kultusbereich bleiben bestehen.
Nächtliche Ausgangssperre bleibt weiterhin
Die Regelung der nächtlichen Ausgangssperre von 22:00 bis 05:00 Uhr am Morgen bleibt bestehen. Hier gelten weiterhin die bereits bekannten begründeten Ausnahmefälle, unter anderem in Hof (20:30 Uhr). Im Unterschied zur Bundes-Notbremse ist in Bayern die Bewegung an der frischen Luft in der Zeit von 22:00 bis 24:00 Uhr kein Ausnahmetatbestand von der Ausgangssperre!