Mi, 28.04.2021 , 15:12 Uhr

Geflügelpest in Oberfranken: Behörden heben Aufstallungspflicht auf

Aktuelle LGL-Risikobewertung führt zu dem Schritt

Aufgrund einer aktuellen Risikobewertung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zum Geflügelpest-Geschehen in Bayern, wurde jetzt die Verpflichtung zur Aufstallung von Geflügel im Landkreis Bayreuth und der Stadt Bayreuth aufgehoben. Dies teilte das Landratsamt am Mittwoch (28. April) mit.

Direkter Kontakt zu Wildvögeln soll weiter unterbunden werden

Da Wildvögel immer noch ein Reservoir für die Erreger der Geflügelpest darstellen, ist zur Vermeidung des Eintrags der Erreger in Geflügelbestände weiterhin aber besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen, so die Behörde. Informationen zu Vorsichtsmaßnahmen und zu den rechtlichen Vorgaben bietet das Landratsamt auf der eigenen Internetseite an.

 

UPDATE (Freitag, 30. April / 14:06 Uhr):

Die Allgemeinverfügungen der Stadt Hof zum Schutz vor Geflügelpest vom 11. März und vom 13. April werden ab dem 1. Mai 2021 aufgehoben. Dies teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit. Somit sind ab Samstag Geflügel-Ausstellungen, Geflügelmärkte und Geflügelschauen wieder erlaubt, die Stallpflicht für Vögel entfällt. Das Verbringen und Freilassen von Vögeln sowie die Jagd auf Federwild sind ebenso wieder erlaubt. Katzen und Hunde dürfen zudem wieder frei herumlaufen. Die in der Allgemeinverfügung vom 1. Februar 2021 festgelegten Regelungen, wie beispielsweise Hygienemaßnahmen an Ein- und Ausgängen von Ställen, gelten weiterhin.

 

UPDATE (Donnerstag, 29. April / 18:55 Uhr):

Der Landkreis Lichtenfels hat die Anordnung zur Aufstallung von Geflügel mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Biosicherheitsmaßnahmen zu präventiven Zwecken, die in einer Allgemeinverfügung vom 1. Februar 2021 angeordnet wurden, bleiben weiterhin bestehen.

 

UPDATE (Donnerstag, 29. April / 12:26 Uhr):

Geflügel im Landkreis Wunsiedel darf ab Freitag (30. April) wieder im Freien gehalten werden. Das Landratsamt hebt die Aufstallungspflicht und die damit verbundenen weiteren Maßnahmen ab dem morgigen Tag auf.

 

UPDATE (Donnerstag, 29. April / 12:15 Uhr):

Auch der Landkreis Bamberg reagiert. Das Landratsamt hat die allgemeine Stallpflicht, die Anfang März für Stadt und den Landkreis erlassen wurde, aufzuheben. Ab sofort darf sämtliches Geflügel wieder im Freien gehalten werden. Da einzelnen Virus-Fälle auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich sind, bleibt die Allgemeinverfügung vom 2. Februar weiterhin bestehen, die zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen vorsieht. Ausführliche Informationen dazu liefert das örtliche Veterinäramt.

 

UPDATE (Donnerstag, 29. April / 11:56 Uhr):

Das Veterinäramt am Landratsamt Coburg hält aufgrund der LGL-Risikobewertung ebenso eine präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) nicht mehr für erforderlich. Da jedoch in den letzten drei Monaten einzelne Wildvögel positiv auf die Geflügelpest getestet wurde, bleiben die seit dem 02. Februar angeordneten erhöhen Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände in Stadt und Landkreis Coburg bis zum tatsächlich beendeten Frühjahrvogelzugs weiterhin bestehen.

 

UPDATE (Donnerstag, 29. April / 11:07 Uhr):

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kronach vom 09. März bezüglich der Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen im Landkreis Kronach zu präventiven Zwecken wird mit Wirkung zum 1. Mai 00:00 Uhr aufgehoben. Eine eigene Analyse des Landratsamts Kronach ergab, dass das Risiko der Einschleppung für den Landkreis Kronach als gering anzusehen ist. Somit fällt die Grundlage für den Erlass der Allgemeinverfügung weg.

 

UPDATE (Mittwoch, 28. April / 17:30 Uhr):

Am Mittwochnachmittag zogen weitere Regionen in Oberfranken nach der aktuellen LGL-Risikobewertung nach. So geht auch der Landkreis Kulmbach und der Landkreis Hof diesen Schritt, wie die Behörden mitteilten.

Landkreis Hof:

Im Landkreis Hof endet am 30. April die präventive Aufstallungspflicht für Hausgeflügel. Ab 01. Mai darf dieses wieder ins Freie gelassen werden. Die anderen Regelungen der Allgemeinverfügung Nr. 2-6 zur Biosicherheit für den Landkreis bleiben jedoch in Kraft. Auskünfte dazu gibt das Veterinäramt des Landkreises Hof.

Landkreis Kulmbach:

Das Landratsamt Kulmbach hat die Aufhebung der Anordnung zur Aufstallungspflicht vom 10. März ebenso erlassen. Die Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken, die ebenso in der Allgemeinverfügung angeordnet wurden, bleiben aber laut der Behörde weiterhin bestehen und sind zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände durch die Tierhalter  zu beachten und strikt einzuhalten.

 

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