Di, 23.02.2021 , 17:01 Uhr

Forchheim: Abschiebung einer Familie führt zu Großeinsatz

Mann muss in psychiatrische Klinik eingewiesen werden

Einen Großeinsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften löste am frühen Dienstagmorgen (22. Februar) ein 45-jähriger Mann während einer geplanten Abschiebung in der Forchheimer Innenstadt aus. Der Mann befindet sich inzwischen in einer psychiatrischen Klinik, wie die Polizei in einer Pressemitteilung bekannt gab. Über die genauen Hintergründe der Abschiebung ist derzeit nichts bekannt.

45-Jähriger verschüttet Benzin & droht es anzuzünden

Kurz nach 03:00 Uhr am Morgen betraten Polizeibeamte die Wohnung der armenischen Familie in der Straße „Seltsamplatz“ in Forchheim, um eine Abschiebeverfügung des Landratsamtes Forchheim zu vollziehen. Vorerst verhielten sich der 45-Jährige, seine ebenfalls in der Wohnung befindliche 41 Jahre alte Ehefrau und deren 20 und 14 Jahre alten Söhne kooperativ und folgten den Anweisungen der Beamten. Unvermittelt veränderte sich laut Polizei die Stimmung des 45-Jährigen. Er nahm zwei Flaschen mit Benzin und verschüttete den Inhalt im Raum. Anschließend drohte er damit, die Flüssigkeit in Brand zu setzen.

Spezialeinsatzkommando vor Ort

Nachdem sich die Polizisten daraufhin zurückzogen und weder eine Fremd- noch Eigengefährdung ausgeschlossen werden konnte, kamen speziell geschulte Kommunikationsbeamte, wie auch Beamte des Spezialeinsatzkommandos aus Mittelfranken vor Ort. Nach stundenlangen Verhandlungen konnte die Ehefrau mit dem jüngeren Sohn das Anwesen unversehrt verlassen. Gegen 08:30 Uhr gelang es den Polizisten dann auch den 45-Jährigen ohne weitere polizeiliche Zugriffsmaßnahmen zur Aufgabe zu bewegen. Er und sein 20-jähriger Sohn blieben bei dem Einsatz  unverletzt.

Mann erwarten mehrere Straftaten 

Anschließend lieferten Beamte den 45-jährigen Asylbewerber in eine psychiatrische Klinik ein. Aufgrund seines Handelns muss er sich nun wegen mehrere Straftaten verantworten. Insbesondere wird eine Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, eine versuchte gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung und ein Verstoß nach dem Aufenthaltsgesetz geprüft.

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