Fr, 22.01.2021 , 11:29 Uhr

Handwerkskammer Oberfranken: Anklageerhebung gegen ehemahligen GTO-Geschäftsführer

Anklage wegen Untreue in 652 Fällen

Im Skandal um die veruntreuten Gelder bei den beiden Tochtergesellschaften der Handwerkskammer Oberfranken, GTO und GTU, hat die Staatsanwaltschaft Hof am 21. Dezember 2020 Anklage gegen einen 60-jährigen Angeschuldigten erhoben, wie die Staatsanwaltschaft Hof am heutigen Freitag (21. Januar) mitteilte. Der Angeschuldigte fungierte als Niederlassungsleiter bzw. Geschäftsführer dieser geschädigten Gesellschaften.

Private Nutzung einer Firmenkreditkarte 

Mit der Anklageschrift der Wirtschafts- und Steuerstrafabteilung der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Hof werden dem Angeschuldigten Untreuehandlungen durch unbefugte private Nutzungen einer Firmenkreditkarte über fünf Jahre hinweg zur Last gelegt. Hierdurch soll ein Schaden von rund 120.000 Euro eingetreten sein.

830.000 Euro auf Privatkonto überwiesen 

Darüber hinaus soll sich der Angeschuldigte im gleichen Zeitraum von den Firmenkonten auf seine Privatkonten insgesamt einen Geldbetrag
in Höhe von rund 830.000 Euro überwiesen haben. Die Staatsanwaltschaft Hof hat gegen den Angeklagten insoweit wegen Untreuehandlungen in 652 tatmehrheitlichen Fällen Anklage zum Landgericht Hof – 3. Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer – erhoben.

Der Aktuell-Beitrag vom 22. Januar 2021

HWK Oberfranken: Ehemaliger GTO-Geschäftsführer offiziell angeklagt
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