Im Raum Heiligenstadt (Landkreis Bamberg) gilt ein Abkochgebot, das teilte am Freitag (16. Juli) das Landratsamt Bamberg mit. Das Trinkwasser aus der Wasserversorgungsanlage weißt an mehreren Stellen bakterielle Verunreinigung auf.
In diesen Ortsteilen muss das Leitungswasser abgekocht werden:
- Burggrub
- Lindach
- Geisdorf
- Herzogenreuth
- Oberleinleiter
- Tiefenpölz
- Traindorf
- Heiligenstadt
- Zoggendorf
Die Ortsteile Neumühle und Reckendorf sind nicht vom Abkochgebot betroffen. Sie werden über eine andere Wassergewinnung versorgt.
Folgende Anweisungen sind zu beachten:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Bei Fragen können sich die Wasserversorger an die Gemeinde Heiligenstadt wenden.