So., 24.01.2021 , 14:01 Uhr

Hochinzidenzgebiet Tschechien: Verschärfte Corona-Auflagen für Pendler

Coronatest darf nicht älter als 48 Stunden sein

Der Bund erklärte am Freitag (22. Januar) die Tschechische Republik zum Hochinzidenzgebiet. Hier erfahren Sie mehr. Für Grenzpendler und -gänger bedeutet dies, dass sie ab dem morgigen Montag einen negativen Coronatest vorweisen müssen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Ansturm auf Teststation in Schirnding

Durch die Einstufung des Nachbarlandes zum Hochinzidenzgebiet, müssen Grenzpendler alle zwei Tage einen Coronatest durchführen. Bisher galt die Regelung für einmal pro Woche. So ließen sich am heutigen Sonntag mehr als 1200 Grenzpendler an der Teststation Schirnding im Landkreis Wunsiedel testen, so das zuständige Landratsamt. Für die Vermeidung von Wartezeiten, besteht für Pendler die Möglichkeit, auf der Seite des Landratsamtes Wunsiedel sich vorher für einen Test anzumelden. Dabei dürfen sich Grenzpendler für die Durchführung eines PCR-Tests oder Schnelltest entscheiden. Mehr Informationen dazu erfahren Sie hier. Den Testwilligen werden morgen am Montag, wie schon in den letzten Tagen umfangreiche Mengen an Schnelltests zur Verfügung stehen, um die Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten. "Dennoch wird aufgrund des großen Andrangs auch morgen Geduld gefragt sein", so Landrat Peter Berek.

 

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