Der Freistaat Bayern bewilligt 2013 rund 96 Millionen Euro an Sonderhilfen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Die bayerischen Landkreise – überwiegend im Norden und Osten des Bundeslandes, aber auch in anderen bedürftigen Regionen – erhalten insgesamt rund 20 Millionen Euro in Form von Bedarfszuweisungen um außergewöhnliche Belastungen auszugleichen. Vor allem eine negative Bevölkerungsentwicklung, andauernde Haushaltsschwierigkeiten und besondere Aufgaben- und Ausgabenbelastungen sind der Grund für diese außergewöhnliche Hilfe. Der Landkreis Hof erhält aus diesem Hof 2 Millionen Euro.