Das Urteil im Giftmord-Prozess, das im Juli 2018 in Hof gesprochen wurde, ist nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten Miriam P. gegen das Urteil des Landgerichts Hof als unbegründet verworfen. Die Angeklagte wird jetzt ihre lebenslange Haftstrafe antreten müssen.
Verurteilte legt Revision ein
Die Regensburgerin hatte am 13. November 2017 dem Lebensgefährten einer Freundin aus Nagel (Landkreis Wunsiedel) ein mit Ethylenglykol versetztes Getränk verabreicht, woran der Mann nach einer wochenlangen Qual schließlich am 1. Dezember 2017 im Krankenhaus verstarb. Gegen das Urteil vom Landgericht Hof hatte die 39-Jährige eine Revision wegen angeblicher Rechtsfehler eingeleitet. Der Bundesgerichtshof konnte diese aber nicht feststellen.