Aufgrund des deutlichen Rückgangs der 7-Tage-Inzidenz von 337,1 (Stand 09. April) auf zwischenzeitlich 91,4 (Stand 19. Mai) können die Flächen, für die eine Maskenpflicht und Alkoholverbot gelten, reduziert werden. Demnach gilt ab Freitag (21. Mai) eine neue Regelung für Maskenpflicht und Alkoholverbot in Kronach.
Hier gelten Maskenpflicht & Alkoholverbot weiterhin:
Die Maskenpflicht sowie das Alkoholverbot für das Landesgartenschau-Gelände werden indes aufgehoben.