Mo, 24.02.2020 , 14:50 Uhr

Kulmbach: Ermittlungsverfahren gegen Henry Schramm eingestellt

Verfolgungsverjährung stehen den Ermittlungen entgegen

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth stellte am Montag (24. Februar) das Ermittlungsverfahren gegen den Kulmbacher Oberbürgermeister, Henry Schramm, ein. Die erhobenen Vorwürfe gegen Schramm hätten sich nicht bestätigt, beziehungweise, liegen zeitlich so weit zurück, sodass das sogenannte Verfahrenshindernis der Verfolgungsverjährung eingetreten sei und den Ermittlungen entgegenstehe.

Der Vorwurf einer Vorteilsannahme im Amt liege nicht vor

Wir wir bereits berichteten, wurde Henry Schramm vorgeworfen, im Jahr 2018 ein Grundstück in Kulmbach unter dem Wert gekauft zu haben, sich somit persönlich bereicherte und der Stadt Kulmbach einen finanziellen Schaden zugefügt habe. In einer offiziellen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bayreuth wurde am heutigen Montag mitgeteilt, dass dieser Hauptvorwurf nicht nachgewiesen werden konnte. Die Staatsanwaltschaft bestellte einen Sachverständigen, der für die Bewertung von Grundstücken eingeholt wurde. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass Schramm das Grundstück zum aktuellen Verkehrswert gekauft habe. Eine Vorteilsannahme im Amt oder ein Gefälligskeitsgutachten liege demnach nicht vor.

Grundstückskauf im Jahr 2008 ist verjährt und nicht mehr nachweisbar

Nicht zu klären war, ob der Grundstückskauf durch die Städtebau GmbH im Jahr 2008, der zu deutlich höherem Preis erfolgte, dem Verkehrswert entsprach. Die fünfjährige Verfolgungsverjährungsfrist wäre abgelaufen und somit bestehe ein Verfahrenshindernis. Weitere Grundstücksgeschäfte zwischen Schramm und der Städtebau GmbH ergaben laut der Staatsanwaltschaft keinen Unterwert vor, beziehungweise wurden aufgrund der Verfolgungsverjährung nicht einer sachverständigen Bewertung unterzogen.

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