Die 15-Kilometer-Regelung im Landkreis Coburg wird aufgehoben. Der Inzidenzwert lag in den vergangenen sieben Tagen aufeinanderfolgend unter 200. Der Landrat Sebastian Straubel betont jedoch, dass das Infektionsgeschehen weiterhin problematisch ist und zu viele Menschen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sterben.
Touristische Ausflüge weiter als 15 Kilometer wieder möglich
Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (kurz: RKI) beträgt der heutige Inzidenzwert (Stand: 0 Uhr) für das Coburger Land 133,7. Ab sofort sind touristische Ausflüge weiter als im Umkreis von 15 Kilometern erlaubt. Darunter zählen auch Sport und Bewegung.
Coburger Landrat appelliert an die Vernunft der Bürger
Trotz des gesunkenen Inzidenzwertes, sei das noch kein Grund, die Corona-Situation im Landkreis auf die leichte Schulter zu nehmen, so Landrat Straubel und fügt hinzu:
„Nach wie vor liegt der Inzidenzwert im dreistelligen Bereich und das ist zu hoch. Jede Infektion ist eine zu viel. Nach wie vor haben wir leider auch viel zu viele Todesfälle an und mit Corona zu verzeichnen. Bitte seien Sie also weiter vorsichtig, beschränken Sie Ihre Kontakte auf das absolut nötige Minimum. Das Virus verbreitet sich nicht von selbst, sondern von Mensch zu Mensch. Das heißt, um es einzudämmen, bleibt uns nur das Einschränken unserer Kontakte. Wenn Sie also Ausflüge unternehmen, Sport im Freien betreiben, dann tun Sie das bitte möglichst alleine oder höchstens mit einer weiteren Person.“
15-Kilometer-Regelung bleibt für die Stadt Coburg bestehen
Im Gegensatz zum Landkreis Coburg bleibt für die Bewohner der Stadt Coburg die 15-Kilometer-Regelung bestehen. Der Inzidenzwert der Stadt lag laut RKI am Montag bei 221,6.
„Die Regelung ist eine Verordnung des Freistaates Bayern“, erklärte Louay Yassin, Pressesprecher der Stadt Coburg. „Alle kreisfreien Städte und Landkreise sind durch die Verordnung verpflichtet, ab einem Inzidenzwert von über 200 die 15-Kilometer-Regelung anzuwenden. Und sie darf erst aufgehoben werden, wenn der Inzidenzwert sieben Tage lang unter 200 liegt.“ Die Regelung betrifft touristische Ausflüge.