So., 10.04.2016 , 14:24 Uhr

Lichtenfels / B289: Polizei stoppt 22-jährigen Rumänen

Ohne Fahrerlaubnis und überladen unterwegs

Eine Anzeige wegen Fahrens trotz Fahrverbot und Überladung sind das Resultat einer Verkehrskontrolle von Beamten der Coburger Verkehrspolizei am vergangenen Freitag Nachmittag (08. April). Die Beamten kontrollierten auf der B289 ein rumänisches Gespann, bestehend aus einem 3,5 Tonner-Lkw und einem Anhänger.

Gespann ist überladen

Mit dieser Fahrzeugkombination transportierte ein 22-jähriger Rumäne zwei gekaufte Pkw von Deutschland nach Rumänien. Das zulässige Gesamtgewicht seines Gespanns von sechs Tonnen war für ihn dabei eher nebensächlich. Wie eine durchgeführte Verwiegung ergab, hatte die Fahrzeugkombination ein Gesamtgewicht von über 7.200 kg, was schon allein für sich ein Bußgeld von 140 Euro zur Folge gehabt hätte.

Fahrer hat ein Fahrverbot in Deutschland

Allerdings stellte sich dann im Rahmen einer Fahndungsabfrage noch heraus, dass der rumänische Fahrzeugführer aufgrund eines bestehenden Fahrverbots in Deutschland aktuell überhaupt kein Kraftfahrzeug hätte führen dürfen. Als ihm die Beamten den Verdacht der Straftat eröffneten, fiel der 22-Jährige aus allen Wolken. Nach seinen Angaben hatte er das Schreiben der deutschen Bußgeldstelle von einem Übersetzungsprogramm übersetzen lassen.

Fehler durch Übersetzungsprogramm

Laut der Übersetzung hätte er angeblich bis Anfang März in Deutschland kein Fahrzeug führen dürfen. Deshalb war er davon ausgegangen, dass nun wieder alles in Ordnung sei. Offensichtlich hatte der Rumäne übersehen, dass es sich beim genannten Datum um die Frist für die Zusendung seines Führerscheins an die deutsche Bußgeldstelle gehandelt hatte.

Rumäne zur Fahndung ausgeschrieben

Da diese den Führerschien nicht erhielt, wurde der Rumäne zur Fahndung ausgeschrieben und die Sicherstellung des Führerscheins angeordnet. Die Beamten der Verkehrspolizei Coburg führen nun ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens trotz Fahrverbot und der festgestellten Überladung. Den Führerschein erhält die Bußgeldstelle nun von der Polizei und kann dann die Fahrverbotseintragung vornehmen.

22-Jähriger darf nicht weiter fahren

Für den 22-Jährigen war die Fahrt mit der Kontrolle zu Ende. Er beauftragte einen Bekannten damit, sein Fahrzeuggespann nach Hause zu fahren. Vorher musste noch einer der gekauften Pkw abgeladen werden, um das zulässige Gesamtgewicht einzuhalten.

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