So, 18.10.2020 , 15:35 Uhr

Lichtenfels: Bayerische Corona-Ampel steht jetzt auf GELB

7-Tage-Inzidenz von 35 Infizierten pro 100.000 Einwohner überschritten

Der Corona Inzidenz-Wert für den Landkreis Lichtenfels ist über den bayerischen Signalwert von 35 Infizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen gestiegen (35,9). Aufgrund dessen treten für den gesamten Landkreis Lichtenfels die vom Freistaat Bayern beschlossenen Maßnahmen der gültigen siebten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Im Landkreis Lichtenfels gelten diese Maßnahmen aufgrund des heutigen Wertes ab Montag, 19. Oktober, 0:oo Uhr.

Maskenpflicht gilt laut der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unter anderem unmittelbar:

• In öffentlichen Gebäuden

• Freizeiteinrichtungen

• Kulturstätten

• Bei Tagungen und Kongressen

• In Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos

• Bei sportlichen Veranstaltungen

Änderungen für Schulen und Gastronomen 

Auch in Schulen ab Jahrgangsstufe fünf besteht Maskenpflicht am Platz. Kindergärten wurden vom Gesundheitsamt auch auf die Stufe „gelb“ gestellt (z.B. Mund-Nasen-Bedeckung für das Personal, feste Gruppen).  Für die Gastronomen im Landkreis Lichtenfels bedeutet das Inkrafttreten dieser Regelung durch die Ampelphase „gelb“ der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nun, dass die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort ab 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens untersagt ist. In diesem Zeitraum dürfen auch an Tankstellen, an sonstigen Verkaufsstellen sowie durch Lieferdienste keine alkoholischen Getränke mehr abgegeben werden.

Private Feiern auf zwei Haushalt oder 10 Personen beschränkt 

Der Teilnehmerkreis an privaten Feiern ist auf die Angehörigen zweier Haushalte oder maximal zehn Personen beschränkt. Dies gilt auch für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum oder bei Treffen in privat genutzten Räumen sowie die Gastronomie. Abhängig von der weiteren Entwicklung des Inzidenz-Wertes entscheidet der Landkreis Lichtenfels über eine Ausweitung der Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen und über den dortigen Konsum von Alkohol. Aktuell sind derartige Beschränkungen nicht vorgesehen.

Inzidenz-Wert muss sechs Tage unter 35 sein 

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gibt täglich auf seiner Internetseite https://www.stmgp.bayern.de die Landkreise und kreisfreien Städte bekannt, in denen laut Feststellung des Robert Koch-Instituts oder des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Signalwert von 35 bzw. der Schwellenwert von 50 überschritten wird oder vor weniger als sechs Tagen noch überschritten worden ist. In diesen Landkreisen und kreisfreien Städten gilt ab dem Tag der auf den Tag der erstmaligen Nennung folgt bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung die im § 25 a der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genannten Beschränkungen. Die oben genannten Beschränkungen entfallen demnach erst dann, wenn der Landkreis Lichtenfels sechs Tage lang unter einer 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.

„Wir alle haben es nun selbst in der Hand! Bitte halten Sie sich an die Maßnahmen der Stufe „Gelb“. Beim Überschreiten des Schwellenwertes von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen, werden diese Beschränkungen noch einmal verschärft.“, erläutert Landrat Christian Meißner die neuen Reglungen, die ab sofort für den Landkreis Lichtenfels gelten.

 

 

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