Fr, 08.01.2021 , 12:00 Uhr

Mutmaßliche Verletzung von Dienstgeheimnissen: Strafbefehl gegen Bambergs Oberbürgermeister Starke!

Strafbefehl noch nicht rechtskräftig / Starke legt Einspruch ein

Durch die Staatsanwaltschaft Coburg wurden im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2020 Ermittlungen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Bamberg, Andreas Starke, den Leiter der Wahlgeschäftsstelle sowie die Leiterin des Sachgebietes Pass- und Meldewesen geführt. Hintergrund war die Herausgabe von Wählerdaten inklusive der Staatsangehörigkeit an die Geschäftsstelle des SPD-Kreisverbandes Bamberg Stadt. Wie die Staatsanwaltschaft am Freitagmittag (08. Januar) mitteilte, wurden die Ermittlungen zwischenzeitlich abgeschlossen. Gegen Starke besteht ein Strafbefehl des Amtsgerichtes Bamberg. Gegen diesen legte der Oberbürgermeister Einspruch ein.

Hintergrund des Strafbefehls an Oberbürgermeister Starke

Zum Hintergrund: Im Zuge des Wahlkampfes zur Kommunalwahl im letzten Jahr versendete die Bamberger SPD ein Schreiben an wahlberechtigte EU-Bürger ohne deutsche Staatsbürgerschaft in der jeweiligen Landessprache. Die Adressdateien wurden unter Angabe der Staatsangehörigkeit vom Ordnungsamt der Stadt an die SPD übergeben. Eine Herausgabe von Adressdaten an politische Parteien ist – laut Informationen der Stadtverwaltung – im Zuge der Wahlwerbung grundsätzlich zulässig. Nicht zulässig ist jedoch die Weitergabe des Merkmals „Staatsangehörigkeit“. Dies wurde übersehen, so die Stadt. Starke betonte dazu: „Als Dienstherr der Stadtverwaltung bedauere ich diesen Fehler sehr und entschuldige mich dafür. Die Stadtverwaltung hat umgehend Sorge getragen, dass für die Zukunft ein solcher Fehler vermieden wird.“

Strafbefehl vom Amtsgericht Bamberg

Wie die Coburger Justiz jetzt mitteilte, wurden gegen Oberbürgermeister Starke beim Amtsgericht Bamberg der Erlass eines Strafbefehls mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses beantragt.

Weitere Verfahren eingestellt

Gegen den Leiter der Wahlgeschäftsstelle wurde das Verfahren vorläufig mit Zustimmung des Gerichts gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt, weil von einem nur geringen Verschulden auszugehen war. Das Verfahren gegen die Leiterin des Sachgebietes Pass- und Meldewesen wurde mangels Tatnachweises bereits eingestellt, weil sich der Verdacht einer strafrechtlich relevanten Tatbeteiligung nicht erhärtet hat.

Oberbürgermeister Starke legt Einspruch ein

Der gegen Starke beantragte Strafbefehl, ist noch nicht rechtskräftig, so die Staatsanwaltschaft Coburg. Unterdessen akzeptierte Starke den Strafbefehl des Amtsgerichtes Bamberg wegen der angeblichen Verletzung des Dienstgeheimnisses nicht. Der Oberbürgermeister weist die Anschuldigungen zurück und legte Einspruch ein. Dies machte er in einem Statement jetzt deutlich:

 

Statement des Bamberger Oberbürgermeister Andreas Starke:

 

Das Amtsgericht Bamberg hat einen Strafbefehl wegen angeblicher Verletzung eines Dienstgeheimnisses im Zuge der Kommunalwahl 2020 erlassen. Auch wenn die Geldstrafe nur 60 Tagessätze beträgt, habe ich sofort Einspruch eingelegt. Es ist mir wichtig, dass ich dies frühzeitig transparent mache und offen kommuniziere. … Dieser Strafbefehl beruht darauf, dass ich wahlberechtigte Bürger in ihrer Muttersprache angeschrieben hatte, nachdem von der zuständigen Meldebehörde die förmlich angefragten Daten übermittelt worden waren. Den damit verbundenen Vorwurf, bewusst gegen das Meldegesetz verstoßen zu haben, weise ich zurück.

 

Starke wäre trotz Strafbefehl nicht vorbestraft

Sollte der Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen rechtkräftig werden, würde Starke aber nicht als vorbestraft gelten. Erst ab einer Höhe von 90 Tagessätzen erfolgt als Ergebnis auch ein Eintrag im Bundeszentralregister. Erst dann gilt ein Beschuldigter als vorbestraft.

 

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