Mo., 27.07.2020 , 15:12 Uhr

Nach Einbruch in Bamberger Gymnasium: Täter überführt

Schüler klauen Abituraufgaben

Nach dem Einbruch in das Kaiser-Heinrich-Gymnasium Mitte Mai 2020 hat die Kriminalpolizei Bamberg mittlerweile drei Schüler als Tatverdächtige ermittelt, wie die Polizei am heutigen Montag (27. Juli) mitteilte. In enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Bamberg wurden Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt, wobei die Beamten umfangreiches Beweismaterial sicherstellten.

Einbruch kurz vor Abi-Prüfungen

In der Nacht vom 16. Mai auf den 17. Mai 2020 brachen zunächst unbekannte Täter in ein Büro des Kaiser-Heinrich-Gymnasiums in Bamberg ein und entwendeten aus einem dort befindlichen Tresor die aktuellen Abiturprüfungsaufgaben. (Wir berichteten).

18-Jähriger gesteht Tat

Nach intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizei Bamberg führten technische und digitale Spuren zu einem 18-jährigen Abiturienten des Gymnasiums. Die Staatsanwaltschaft Bamberg erwirkte daraufhin einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnräume des jungen Mannes. Bei der Durchsuchung stellten die Beamten der Kriminalpolizei umfangreiches Beweismaterial sicher. Im Rahmen seiner Vernehmung räumte der Schüler im Beisein seines Rechtsanwaltes die Tat vollumfänglich ein und übergab den Ermittlern die entwendeten Abiturprüfungsaufgaben und das Tatwerkzeug. Diese Beweismittel hatte er außerhalb seines Hauses in einem Waldgebiet versteckt. Zudem benannte der Tatverdächtige zwei 18-jährige Abiturienten als seine Mittäter.

Staatsanwaltschaft prüft strafrechtliche Relevanz

Aufgrund der umfangreichen technischen und digitalen Spurenauswertung und der geständigen Einlassung des Tatverdächtigen, gelang es den Beamten der Kriminalpolizei, trotz der äußerst professionellen Vorgehensweise der drei Abiturienten, den Tatablauf schlüssig nachzuvollziehen. Im weiteren Verlauf der in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Bamberg geführten Ermittlungen, werden die weiteren Beweismittel durch die Beamten der Kriminalpolizei Bamberg ausgewertet und auf weitere strafrechtliche Relevanz geprüft.

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