Fr., 01.03.2019 , 12:15 Uhr

Oberfranken: Fünftklässlerin verschickt über Snapchat Nacktfotos!

Straftatbestand der Verbreitung von Kinderpornographie steht im Raum

Das Polizeipräsidium Oberfranken weist in einer aktuellen Presseinformation auf die Gefahren hin, wenn Kinder - spätestens mit dem Wechsel zu einer weiterführenden Schule - mit einem Smartphone samt Internetzugang ausgestattet sind. Hintergrund ist der aktuelle Fall an einer oberfränkischen Realschule.

Nacktfotos an einen Jugendlichen verschickt

Hier verschickte eine Fünftklässlerin über die Social Media-App Snapchat Nacktfotos von sich an einen Jugendlichen. Diese Bilder machten dann allerdings die große Runde! Den aktuellen Fall meldete der Schulleiter der Polizei. Lehrer waren auf die Problematik aufmerksam geworden, weil das Mädchen begann, sich vor Verzweiflung selbst zu verletzen. Mehrere Telefone wurden daraufhin von der Polizei beschlagnahmt, der Straftatbestand der Verbreitung von Kinderpornographie steht im Raum. Die Ermittlungen in dem Fall dauern an. Weitere Informationen gab die Polizei mit dem Hinweis auf das Alter der Beteiligten und die laufenden Ermittlungen nicht bekannt.

Bildschirmaufnahme kopiert Fotos

„Bilder, die einmal versendet sind, lassen sich nicht wieder zurückholen“, erklärte Katrin Schamel, Präventionsbeauftragte im Polizeipräsidium Oberfranken, hinsichtlich des aktuellen Falls, denn per Bildschirmaufnahme kann jedes verschickte Foto blitzschnell abfotografiert, gespeichert und somit auch weiterverbreitet werden.

Trotz Altersbeschränkung sind Kinder in den Online-Netzwerken aktiv

Offiziell ist Snapchat ab 13 Jahren zugelassen. Die Schülerin, deren Bilder im aktuellen Fall an ihrer eigenen Schule und wohl auch darüber hinaus verbreitet wurden, ist aber jünger. Auch beim Nachrichtendienst WhatsApp, der offiziell ab 16 Jahren zugelassen ist, sind die meisten Kinder zu finden, sobald sie ein Handy haben.

Elternaufsicht auch beim Handy gefragt

Eltern, die ihren Kindern den Zugang zu einem internetfähigen Telefon erlauben, sollten ihre Kinder genau und fortlaufend auf die Gefahren hinweisen, die damit verbunden sind. So der Rat der Polizei. Generell gilt, dass Kinder und Jugendliche auf allzu private Bilder verzichten sollten, denn „online ist online“, bilanziert Katrin Schamel: „Einmal veröffentlichte Bilder können nicht mehr eingefangen werden", so die Präventionsbeauftragte im Polizeipräsidium Oberfranken.

Die Polizei rät deshalb:

 

Sendung "Nachgefragt" zu diesem Thema (8. März 2019)

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