Die Zentralstelle Cybercrime Bayern sowie die Kriminalpolizeiinspektion Bayreuth führen derzeit umfangreiche Ermittlungen gegen einen 33-jährigen Heilerziehungspfleger aus Oberfranken. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, während seiner Arbeitszeit in einer Tagesstätte für Menschen mit Behinderung Bild- und Videoaufnahmen von betreuten Kindern und Jugendlichen angefertigt zu haben. Die Aufnahmen sollen teilweise unbekleidet die Intimbereiche der Betroffenen zeigen.
Hinweise aus den USA an die oberfränkischen Behörden
Der Fall wurde durch einen Hinweis aus den USA bekannt, übermittelt vom National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC). Die Meldung bezog sich auf mehrere Videos mit kinderpornographischen Inhalten, die offenbar auf eine Cloud hochgeladen worden waren. Daraufhin begannen die bayerischen Ermittlungsbehörden umfangreiche Untersuchungen, die einen Anfangsverdacht gegen den Heilerziehungspfleger bestätigten.
Objekte in den Landkreisen Hof und Kulmbach durchsucht
Im Zuge der Ermittlungen wurden in den Landkreisen Kulmbach und Hof mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Bei den Maßnahmen wurden zahlreiche elektronische Speichergeräte sichergestellt, darunter Computer, Festplatten und mobile Datenträger. Die erste Sichtung der sichergestellten Gegenstände erhärtete den Verdacht gegen den 33-Jährigen.
Aufnahmen während seiner Arbeitszeit in der Tagesstätte gefertigt?
Die bisherigen Ermittlungen deuten darauf hin, dass die Bild- und Videoaufnahmen in den Jahren 2025 und 2026 während der Arbeit in der Tagesstätte gefertigt wurden. Dabei soll der Beschuldigte die Hilfsbedürftigkeit der betreuten Kinder und Jugendlichen ausgenutzt haben. Nach derzeitigen Erkenntnissen soll er einzelne Betreute entkleidet und den Intimbereich berührt haben, um die Aufnahmen zu ermöglichen.
Haftbefehl gegen 33-Jährigen erlassen
Aufgrund der neuen Erkenntnisse erließ ein Ermittlungsrichter auf Antrag der Zentralstelle Cybercrime Bayern einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Dieser befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen zu den Geschädigten dauern an.
Weitere Details in dem Fall veröffentlichten die ermittelnden Behörden aus Gründen des Opferschutzes in der ersten Veröffentlichung nicht.