An einen Mafiafilm erinnerte ein Streit um eine stornierte Essenslieferung am Dienstag (07. April) in Oberhaid (Landkreis Bamberg). Das Resultat waren eine Schlägerei, ein beschädigtes Auto und mehrere Anzeigen.
28-Jähriger will abbestellte Essenslieferung nicht bezahlen
Ein 28-jähriger Mann bestellte am Montagabend Essen bei einem Lieferdienst. Aufgrund einer verspäteten Lieferung stornierte er die Bestellung. Dennoch wurde das Essen ausgeliefert, kam jedoch kalt bei ihm an. Der Mann nahm die Lieferung zwar entgegen, verweigerte aber die Bezahlung.
Mehrere Personen kommen zum Geld eintreiben
Am folgenden Tag wurde er mehrfach telefonisch von mehreren Personen zur Zahlung aufgefordert. Er verwies dabei auf den Lieferdienst. Am Mittwochabend gegen 21:00 Uhr erschienen schließlich mehrere Personen an der Lieferadresse, um das Geld persönlich einzufordern.
Streit eskaliert im Innenhof
Im Innenhof kam es daraufhin zu einem Streit zwischen den beiden Gruppen, die jeweils aus drei Personen bestanden. Die Auseinandersetzung eskalierte schnell. Zunächst entwickelte sich eine Rangelei, bei der ein Beteiligter einen Kratzer an der Stirn erlitt. Zudem wurde eine Person beleidigt. In der Folge schlugen und bespuckten zwei Beteiligte einen anderen, während ein weiterer am Finger verletzt wurde.
Schlägerei auf der Motorhaube
Während des Gerangels kam es außerdem zu Sachschäden. Teile der Auseinandersetzung spielten sich auf der Motorhaube des Fahrzeugs der Geldfordernden ab, wodurch Kratzer entstanden. Anschließend schoben die Besteller das Fahrzeug aus der Hofeinfahrt und drückten es gegen eine gegenüberliegende Mauer, wodurch auch die Heckstoßstange beschädigt wurde.
Vorhandene Schäden angeblich neu
Bei der polizeilichen Aufnahme versuchte die Gruppe der Geldfordernden zudem, bereits vorhandene Schäden am Fahrzeug als neu entstanden darzustellen. Dies konnte jedoch von den Beamten ausgeschlossen werden.
Mehrere Anzeigen gegen die Beteiligten
Insgesamt wurden gegen die Beteiligten Anzeigen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung erstattet. Die Frage der unbezahlten Essenslieferung ist hingegen auf zivilrechtlichem Weg zu klären.