So einen Arbeitgeber nennt man dann wohl „Ehren-Chef“. Da er auf seinen von der Polizei gesuchten Mitarbeiter nicht verzichten wollte, beglich ein Arbeitgeber aus Hamburg am Samstag (10. Oktober) binnen kürzester Zeit eine Geldstrafe. Somit blieb seinem Angestellten eine Haftstrafe in einem oberfränkischen Gefängnis erspart.
Haft oder Geldstrafe?
Bundespolizisten aus Selb griffen den 45-jährigen Handwerker aus Bulgarien am frühen Samstagmorgen auf der grenzüberschreitenden Staatsstraße 2179, im Bereich von Selb, auf. Bei seiner Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann zur Fahndung ausgeschrieben war. Wegen eines „besonders schweren Falls des Diebstahls“ war der 45-Jährige zu 40 Tagen Haft oder ersatzweise zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden.
Arbeitgeber zahlt das Geld bei der Hamburger Polizei ein
Da der Gesuchte nicht in der finanziellen Lage war, die Gefängnisstrafe abzuwenden, kontaktierte er seinen Chef in Hamburg. Dieser eilte daraufhin zu einer Hamburger Polizeidienststelle und bezahlte die geforderten 900 Euro. Damit durfte der Handwerker seine Reise fortsetzen und seine Arbeit am Montag wieder aufnehmen.