Die Polizei in Selb (Landkreis Wunsiedel) erhielt bereits im April die Information, dass ein ehemaliges Mitglied einer gemeinnützigen und selbstständigen Wasserrettungs- und Nothilfe-Organisation widerrechtliche Erste-Hilfe-Schulungen durchführte. Seit dieser Zeit laufen die Ermittlungen gegen einen 56-jährigen Mann aus Selb. Bereits zu Beginn bestätigte sich der Tatverdacht gegen ihn.
56-Jähriger durfte seit 2017 keine Schulungen mehr durchführen
Wie die Polizei am Mittwoch (21. Juli) mitteilte, führte der 56-Jährige die Erste Hilfe-Schulungen im Namen der Hilfe-Organisation durch. Teilnehmer seiner Schulungen waren zum Großteil Fahrschüler, die zum Erwerb einer Fahrerlaubnis einen Erste Hilfe-Kurs nachweisen müssen. Nach den Ermittlungen der Polizei wurde dem 56-Jährigen bereits Anfang 2017 diese Tätigkeit durch die Organisation aberkannt und untersagt. Zudem lief seine Ausbilderlizenz Ende 2019 ab.
Gültiger Erste Hilfe-Kurs muss nachgeholt werden
In den letzten Monaten wurden rund 400 Geschädigte ermittelt. Bedeutet: Die Betroffenen erhielten einen unrechtmäßigen Kurs, für diesen sie auch noch 30 Euro zahlten. Zum Erhalt der Fahrerlaubnis müssen die Getäuschten noch einmal eine gültigen Kurs nachholen. Alle betroffenen Personen werden bei Bedarf von den zuständigen Führerscheinstellen selbstständig angeschrieben.
Betrug und Urkundenfälschung stehen im Raum
Der 56-Jährige muss sich nun wegen Betrug und Urkundenfälschung in fast 400 Fällen verantworten. Entsprechende Anzeigen sollen in Kürze der Staatsanwaltschaft Hof zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt werden, so die Polizeiinspektion Marktredwitz abschließend.