Di., 22.11.2016 , 12:17 Uhr

Selb: Zollbeamte landen Coup an tschechischer Grenze

Zwölf Strafverfahren nach Pkw-Kontrollen eingeleitet

Am vergangenen Wochenende (19./20. November) stellten Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege Selb bei der Überprüfung von Reisenden an der tschechischen Grenze eine Vielzahl verbotener Gegenstände sicher. Innerhalb weniger Stunden leiteten die Beamten insgesamt zwölf Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- Sprengstoff- und Waffengesetz sowie wegen Steuerhinterziehung ein.

Schlagringe und verbotene Feuerwerkskörper entdeckt

Entlang der Grenze zu Tschechien führten Zollbeamte am Wochenende vermehrt Pkw-Kontrollen durch. Hierbei zogen sie drei Schlagringe sowie insgesamt 300 Stück verbotene Feuerwerkskörper aus dem Verkehr. „Wer mit diesen illegalen Feuerwerkskörpern angetroffen wird, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Denn wer verbotene Feuerwerkskörper aus dem Ausland mitbringt, verstößt gegen die Vorschriften des Sprengstoff- und ggf. auch Zollrecht“, so Matthias Dürr von der Kontrolleinheit Verkehrswege Selb.

5.500 unversteuerte Zigaretten

Bei weiteren Aufgriffen beschlagnahmten die Zöllner rund sieben Gramm Marihuana sowie 5.500 Stück unversteuerte Zigaretten. Außerdem konnte eine zur Festnahme ausgeschriebene Person den zuständigen Polizeibehörden übergeben werden.

Böller in Marktredwitz aus dem Verkehr gezogen

Zudem stellte am Montag (21. November) eine gemischte Streife der Polizeiinspektion Fahndung Selb und der Bundespolizeiinspektion Selb bei einer Kontrolle in einem Zug aus Tschechien 100 fein säuberlich verpackte, aber in Deutschland verbotene Feuerwerkskörper, sicher. Die Fahnder wurden hier bei der Überprüfung eines 23-jährigen Mannes aus der Mongolei fündig. Dieser hatte die verbotenen Böller auf einem tschechischen Vietnamesenmarkt eingekauft.

Freiheitsstrafe nicht ausgeschlossen

Wie die Bundespolizei mitteilt, hat der Gesetzgeber als Sanktionen für Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vorgesehen. Zudem können den Verursachern auch die Kosten für die Vernichtung in Rechnung gestellt werden.

 

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