Am Samstagnachmittag (23. Mai) kontrollierte eine Polizeistreife einen Pkw am Marktplatz in Sonnefeld (Landkreis Coburg). Die Fahrerin war nicht angeschnallt und hatte zudem ihren Hund nicht gesichert. Während der Kontrolle kam der Ehemann zu Fuß hinzu und verhielt sich wenig freundlich.
Ehemann „mag keine Polizisten“
Er gab gleich kund, dass er keine Polizisten mag! Im weiteren Verlauf der Kontrolle seiner Frau wurde der 59-Jährige aggressiver und titulierte die Beamten unter anderem als „Kasper und Drecksäcke“. Dies waren hierbei noch die „freundlichsten“ Anreden. Auf Nachfrage nach seinen Personalien verweigerte er diese, weshalb er nach Ausweispapieren durchsucht wurde. Hierbei drohte er den Beamten Schläge an. Soweit kam es aber nicht, da der Ehemann festgehalten und gefesselt wurde. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Das kosten Beleidigungen
Wer einen Amtsträger, so zum Beispiel einen Polizisten, beleidigt, begeht eine Beamtenbeleidigung. Eine genaue Definition per Gesetzt gibt es jedoch nicht. Allgemein wird die „Beleidigung“ in Paragraph 185 StGB geregelt. Hier heißt es: „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Fälle von Beamtenbeleidigung landen meist vor Gericht und werden streng geahndet. Nach der Schwere des Kraftausdrucks kann das Bußgeld zwischen einigen hundert und bis zu mehreren Tausend Euro betragen. Die Strafe wird vom jeweiligen Richter individuell festgelegt.
Einige Beispiele von Urteilen
Beleidigung |
Bußgeld in Euro |
„Leck mich doch“ |
300 |
„Dumme Kuh“ |
300-800 |
„Du armes Schwein, Du hast doch ne Mattscheibe“ |
350 |
„Wegelagerer“ |
450 |
„Zu dumm zum Schreiben“ |
450 |
„Du blödes Schwein“ |
475 |
„Hast Du blödes Weib nichts Besseres zu tun?“ |
500 |
„Was willst du, du Vogel?“ |
500 |
„Asozialer“ |
550 |
„Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt“ |
600 |
Duzen eines Polizisten |
600 |
„Du Holzkopf“ |
750 |
„Bei dir piept’s wohl?!“ |
750 |
<Einen Vogel zeigen> |
750 |
„Sie sind ja krankhaft dienstgeil“ |
800 |
„Verfluchtes Wegelagerergesindel |
900 |
„Kasperleverein, Wichtelmann“ |
1.000 |
„Bullenschwein“ und Mittelfinger |
1.000 |
„Du Wichser“ |
1.000 |
<Mit der Hand vor dem Gesicht wedeln> |
1.000 |
„Trottel in Uniform“ |
1.500 |
„Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen“ |
1.600 |
„Du Schlampe“ |
1.900 |
„Fieses Miststück“ |
2.500 |
„Alte Sau“ |
2.500 |
<Mittelfinger zeigen> |
4.000 |
Quelle: www.juraforum.de