Di., 15.07.2025 , 09:44 Uhr

Stadt Bayreuth / Landkreis Bayreuth

+UPDATE+ Bindlacher Mordprozess: Bundesgerichtshof lehnt Revision ab - 14 Jahre Gefängnis für Leon D.

Urteil gegen Angeklagten ist rechtskräftig

UPDATE (Dienstag, 15. Juli 2025, 09:44 Uhr): 

Nachdem das Landgericht Bayreuth im Prozess von Bindlach den Angeklagten Leon D. nach dem Mord an seiner Ex-Freundin Rebecca S. im November 2024 zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und 6 Monaten verurteilt hatte, wurde die Revision des Angeklagten durch den Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen. Dies gab das Landgericht Bayreuth am Dienstag (15. Juli) in einer Pressemitteilung bekannt. Das Urteil gegen Leon D. ist somit rechtskräftig.

UPDATE (Montag, 18. November 2024, 09:30 Uhr): 

Im Mordprozess von Bindlach hat der 20-jährige Leon D. Revision gegen das Urteil des Landgerichts Bayreuth eingelegt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss nun über den Antrag entscheiden. Der Angeklagte war am 8. November zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Während des Prozesses plädierte die Verteidigung auf Totschlag und forderte eine Strafe von neun Jahren nach Jugendstrafrecht. Das Urteil des Landgerichts ging jedoch von Mord aus, was nun durch den Revisionsantrag überprüft werden soll.

 

ERSTMELDUNG (Dienstag, 08. November 2024, 13:25 Uhr): 

Am Landgericht Bayreuth fiel am Freitagmittag (08. November) das Urteil im "Mordfall Bindlach". Der 19-jährige Angeklagte Leon D. wurde zu einer hohen Haftstrafe verurteilt. Damit folgte das Landgericht der Forderung der Anklage.

Plädoyers von Anklage und Verteidigung

Dem Teenager wurde im Prozess zur Last gelegt, im Mai 2024 seine 18-jährige Ex-Freundin, Rebecca S., in ihrem Elternhaus in Bindlach mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben. Am Dienstag (05. November) hielten Anklage und Verteidigung ihre Plädoyers in dem Prozess ab. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten nach Erwachsenenstrafrecht und schlug zudem vor, die Sicherungsverwahrung vorzubehalten. Laut Staatsanwalt habe der Angeklagte die Tat heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangen. Die Verteidigung hingegen plädierte hingegen auf Totschlag und eine Strafe von neun Jahren nach Jugendstrafrecht.

Urteil: Gericht folgt der Staatsanwaltschaft

Im Urteil folgte das Gericht der Forderung der Anklage. Leon D. wurde zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sah keine psychische Verhaltensstörung bei dem heute 19-Jährigen. Somit gilt er als voll schuldfähig. Zudem wurde er nach Erwachsenenstrafrecht und nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt. Eine Sicherungsverwahrung behält man sich vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Aktuell-Bericht vom 08.11.2024

Landgericht Bayreuth: 19-jähriger Leon D. nach grausamer Tat an Ex-Freundin zu Haftstrafe verurteilt
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