Der Winter bringt besondere Herausforderungen für Autofahrer mit sich. Schnee, Eis und schlechte Sichtverhältnisse machen eine angepasste Fahrweise und sorgfältige Vorbereitung des Fahrzeugs unerlässlich. Sofern dies nicht vor der Fahrt passiert, kann es teuer werden.
Spezielle Vorschriften für den Winter
Um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten, gelten in der kalten Jahreszeit spezielle Vorschriften. Verstöße gegen diese Regelungen können nicht nur die Verkehrssicherheit gefährden, sondern auch mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg geahndet werden. Hier sehen Sie Übersicht der häufigsten Verstöße, die im Winter auftreten können, sowie der entsprechenden Sanktionen.
Nicht angepasste Bereifung
In Deutschland gilt eine sogenannte "situative Winterreifenpflicht". Dies bedeutet laut ADAC, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Die landläufige Fausformel "von Oktober bis Ostern (von O bis O)" ist nur ein Hinweis und hat keine rechtliche Relevanz. Die Bußgelder sehen hierfür wie folgt aus:
Auch wenn es nicht direkt kontrolliert wird, können Sommerreifen auf winterlichen Straßen bei Unfällen als grob fahrlässig gewertet werden. Die Konsequenzen: Die Kfz-Versicherung kann im Schadensfall unter anderem die Leistungen kürzen.
Fahrzeug nicht ordnungsgemäß enteist
Autofahrer sind dazu verpflichtet, ihr Fahrzeug vor dem Antritt der Fahrt vollständig von Schnee und Eis zu befreien. Ansonsten drohen diese Strafen:
Fahren mit Schnee auf dem Dach
Schnee oder Eis auf dem Dach, das während der Fahrt herunterrutschen oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnte, muss vorab entfernt werden. Bei einer Gefährdung im Straßenverkehr kann es dann teuer werden:
Unnötiges Warmlaufen des Motors
Das Warmlaufenlassen des Motors ist nicht nur schlecht für die Umwelt, sondern auch verboten. Wird die Polizei darauf aufmerksam, droht ebenfalls ein Bußgeld von bis zu 80 Euro.
Beleuchtung und Kennzeichen nicht frei von Schnee
Scheinwerfer, Rücklichter und das Kennzeichen müssen von Schnee und Eis befreit sein, um ordnungsgemäß zu funktionieren und sichtbar zu sein. Auch in diesen Fällen kann ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern:
Verstoß gegen die Räumpflicht bei parkenden Fahrzeugen
Ein Auto, das unter einer dicken Schneeschicht steht und den Verkehr behindert, kann abgeschleppt werden. Der Halter muss dann die Abschleppkosten tragen, ebenso ein Verwarngeld.
Missachtung der allgemeinen Sorgfaltspflichten
Ebenso müssen Autofahrer bei winterlichen Bedingungen ihre Fahrweise auf den Straßen anpassen, unter anderem die Geschwindigkeit verlangsamen. Abhängig von der dann betreffenden Situation sowie bei einer Gefährdung von anderen sind Bußgelder von bis zu 145 Euro und ein Punkt in Flensburg möglich.
Fazit & Zusammenfassung:
Achten Sie darauf, Ihr Fahrzeug vor Fahrtantritt sorgfältig von Schnee und Eis zu befreien, stets geeignete Winterreifen zu verwenden und Ihre Fahrweise den winterlichen Bedingungen anzupassen. Mit der richtigen Vorbereitung tragen Sie nicht nur zu Ihrer eigenen Sicherheit bei, sondern schützen auch andere Verkehrsteilnehmer.