Am Donnerstagabend (30. April) kontrollierten gegen 18:40 Uhr Beamte der Grenzpolizeiinspektion Selb im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen auf der Staatsstraße 2179 bei Wildenau (Landkreis Wunsiedel) einen Pkw mit niederländischer Zulassung. Dabei wurden die Beamten fündig.
Elektroschocker als Taschenlampen getarnt
Bei der Überprüfung des 43-jährigen Fahrers entdeckten die Einsatzkräfte im Fußraum des Beifahrersitzes fünf Elektroschocker, die als Taschenlampen getarnt waren. Da diese Gegenstände über kein in Deutschland erforderliches Prüfzeichen verfügen, gelten sie als verbotene Waffen im Sinne des Waffengesetzes.
Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz
Die Elektroschocker wurden sichergestellt. Nach Angaben des Mannes hatte er die Geräte für sich und Bekannte beschafft. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann seine Fahrt fortsetzen.