Zollbeamte aus Selb entdeckten Mitte Oktober in einem Auto über 600 Gramm Marihuana. Dies teilte das Hauptzollamt Regensburg am heutigen Freitag (14. November) mit. Der 28-jährige Fahrzeugbesitzer hatte aber nicht nur Drogen an Bord, sondern auch seine Ehefrau und seine Kinder. Nun droht ihm eine Freiheitsstrafe.
Zollbeamte kontrollieren Auto aus Bulgarien
Der 28-jährige Bulgare fuhr gemeinsam mit seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern von Berlin nach Bulgarien, als er auf der A9 bei Berg (Landkreis Hof) von den Zöllnern angehalten wurde. Der Mann gab an, keine verbotenen oder anmeldepflichtigen Waren dabei zu haben. Bei der Kontrolle des Pkw stellten die Beamten jedoch Unregelmäßigkeiten im Bereich des Armaturenbretts fest.
„Nach ersten Hinweisen auf Manipulationen wurde mithilfe technischer Hilfsmittel zunächst ein Päckchen Marihuana entdeckt. Beim Ausbau des Handschuhfachs kamen schließlich insgesamt vier mit Klebeband umwickelte Päckchen zum Vorschein, die in einem Hohlraum hinter dem Handschuhfach verborgen waren.“
(Günter Schnabel, Leiter des Kontrollraums Nord des Hauptzollamts Regensburg)
Frau wusste nichts von den Drogen
Mehr als 600 Gramm Marihuana wurden in dem Auto sichergestellt. Der 28 Jahre alte Mann gab zu, die Drogenpäckchen in Berlin selbst eingebaut zu haben, ohne das Wissen seiner Ehefrau. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz in Verbindung mit Bannbruch eingeleitet. Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt München im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hof. Bei einer Verurteilung droht dem Bulgaren eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) am 1. April 2024 wurde der Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland teilweise legalisiert. Die Regelungen gelten jedoch ausschließlich innerhalb Deutschlands. Der grenzüberschreitende Verkehr mit Cannabis – also die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr – bleibt weiterhin verboten und stellt eine Straftat dar. Der Zoll überwacht diese Verbote im grenzüberschreitenden Verkehr.