Di, 29.11.2016 , 16:01 Uhr

Baunach: Fahrradhändler von zwei Mitarbeitern betrogen

Polizei sucht weitere Geschädigte

Wie die Polizei am heutigen Dienstag (29. November) mitteilte, führten umfangreiche Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei Mitte Oktober zur Wohnungsdurchsuchung bei zwei Mitarbeitern eines großen Fahrradhändlers in Baunach (Landkreis Bamberg). Die Mitarbeiter sollen sowohl die Firmenführung als auch eine Vielzahl an Kunden getäuscht haben. Sie steckten erhaltene Beträge für sich selbst ein. Die Kunden erhielten nur „Auftragsbestätigungen“ anstatt „Rechnungen“. Als beim Fahrradhändler die Differenzen auffielen, wurde Anzeige erstattet.

Unbekannte Zahl von Geschädigten

Die Polizei und die geschädigte Firma bitten die Betroffenen, das bei Kauf erhaltene Schriftstück genau anzusehen und zu prüfen. Sollte zwischen Anschriftenfeld und Artikel „Auftragsbestätigung“ stehen oder etwas anderes als „Rechnung“, dann mögen sich die Käufer laut Polizei mit der Baunacher Firma (Rufnummer 09544-944441 / von 7:00 – 16:00 Uhr) in Verbindung setzen. Dies gilt auch, wenn die Kunden überhaupt kein Schriftstück erhielten.

Weitere Indizien für eine Straftat

Ein weiteres Indiz für eine Straftat liegt vor, wenn bei der Auftragsbestätigung oder der Rechnung als Kundenanschrift „CS-Kleinteile“ steht. Weiterhin nutzten die ehemaligen Mitarbeiter beim Verkauf schriftliche Rechnungen. Dies war nach derzeitigem Ermittlungsstand bei „Testrädern“ der Fall. Auffällig hierbei war, dass das Formular nur sehr oberflächlich ausgefüllt wurde. Die ermittelnden Behörden empfehlen, das Kunden ihre schriftliche Rechnung prüfen lassen. Den Verkaufserlös behielten die Täter auch hier wieder ein.

Festnahme nach Wohnungsdurchsuchungen

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg erließ ein Richter am Amtsgericht Bamberg Durchsuchungsbeschlüsse gegen die beiden Angestellten. Diese brachten neben Beweismitteln auch einen fünfstelligen Bargeldbetrag an das Tageslicht. Das Geld wurde sichergestellt. Beide Beschuldigte schweigen bislang.

Geschädigte mit Auftragsbestätigung sollen sich bei der Firma melden

Durch die Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft wurden bereits zahlreiche Fälle mit dieser Handlungsweise bekannt und aufgeklärt. Da den Kunden keine Rechnungen sondern zum Beispiel lediglich Auftragsbestätigungen ausgestellt wurden, sind die Eigentumsverhältnisse strittig. Der Firmeninhaber will den Käufern keinen Nachteil entstehen lassen und sichert den Kunden zu, dass sie ohne weitere Kosten eine Rechnung erhalten werden. So werden sie dann auch Eigentümer. Deshalb bittet laut Polizei der Inhaber persönlich, dass sich mögliche Geschädigte bei seiner Firma in Baunach melden.

Umfangreiche Ermittlungen dauern noch an

Die Arbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei werden in dem Fall noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Viele Beweismittel stehen noch in der Auswertung und müssen noch bewertet werden. Die beiden entlassenen Mitarbeiter erwartet ein Strafverfahren wegen Betrugs. Schadensersatzforderungen der geschädigten Firma stehen ebenfalls im Raum.

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