Die Staatsregierung in München startet die zweite Stufe der Behördenverlagerungen „Bayern 2030“. Der Ministerrat beschloss dazu die Verlagerungen für alle Regierungsbezirke mit rund 2.670 Arbeits- und 400 Studienplätze. Nachdem Oberfranken bereits in der ersten Stufe der Verlagerungen profitierte, ist der Regierungsbezirk auch heuer dabei.
Ziel: Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land
Ziel der Behördenverlagerungen ist für die Staatsregierung die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land im Freistaat. Die Verlagerung von Behörden aus den Ballungszentren in ländliche Regionen des Freistaats soll dazu seit sechs Jahren beitragen. Die Ballungsräume sollen entlastet und zukunftsfähige, sichere Arbeitsplätze an strukturschwachen Standorten geschaffen werden. Die zweite Stufe der Behördenverlagerungen soll nun an die erste Etappe nahtlos anknüpfen. Die Staatsregierung setzt hierbei auf eine sozialverträgliche Gestaltung des Verlagerungsprozesses. Dabei gilt der Grundsatz der Freiwilligkeit, heißt: Niemand wird gegen seinen Willen versetzt.
Zwei Behördenverlagerungen mit Bezug nach Oberfranken
Die 2. Stufe der Behördenverlagerungen „Bayern 2030“ umfasst ein Vvolumen von rund 2.670 Arbeits- und 400 Studienplätzen, überwiegend aus der Stadt beziehungsweise dem Umland von München. Der Ministerrat beschloss nun 14 Verlagerungsprojekte für alle Regierungsbezirke Bayerns. Zwei Projekte betreffen hierbei Oberfranken: