So, 12.04.2020 , 18:52 Uhr

Bayreuth: Gastgeber wegen wiederholter Corona-Party in Gewahrsam

Schlechtes Karma: Einbruch beim Gastgeber nach der Geburtstagsfeier

Die Polizei löste in Bayreuth am frühen Sonntagmorgen (12. April) eine private Geburtstagsfeier in einer Wohnung auf. Das Gastgeber wurde in Gewahrsam genommen. Anschließend brachen zwei Gäste in dessen Wohnung ein und entwendeten zwei Elektronikgeräte.

Polizei löst Party auf

Gegen 3:00 Uhr teilte eine Anwohnerin eines Mehrfamilienhauses im Bodenseering in Bayreuth der Polizei die Feier bei einem Nachbarn mit. Daraufhin lösten die Beamten die Party des Wohnungsinhabers und seiner fünf Gäste auf. Da der Gastgeber (18) zum wiederholten Male gegen die Ausgangsbeschränkung verstieß, nahmen ihn die Polizisten in Gewahrsam. Die fünf weiteren Gäste (14 bis 20 Jahre) erhielten einen Platzverweis.

Gäste stehlen Elektronikgeräte aus der Gastgeber-Wohnung

Während sich der Wohnungsinhaber in Gewahrsam befand, verschafften sich zwei der Partygäste noch am Morgen erneut den Zutritt zu der Wohnung. Gewaltsam öffneten sie die Tür im Erdgeschoß und entwendeten einen Laptop und einen Fernseher. Mehrere Streifen der Polizei Bayreuth fahndeten im Anschluss nach den Tätern. Mit der Beute flüchteten die Einbrecher in ein anderes Anwesen im Bodenseering. Hier warfen die Diebe (19 und 20 Jahre) den zuvor gestohlenen Laptop aus dem Fenster einer Wohnung und flüchteten im Anschluss auf das Dach des Gebäudekomplexes.

Festnahme auf dem Dach

Mit der Unterstützung der Besatzung eines Polizeihubschraubers gelang es den Beamten, die Einbrecher auf dem Dach festzunehmen. Auch Einsatzkräfte der Feuerwehr waren mit einer Drehleiter vor Ort.

Umfangreiche Ermittlungen der Polizei

Alle Beteiligten werden sich jetzt wegen Verstößen nach der Allgemeinverfügung verantworten müssen. Die Kriminalpolizei Bayreuth ermittelt zudem gegen die zwei Diebe unter anderen wegen des Einbruches.

18-Jähriger bleibt in Gewahrsam

Ein Richter beim Amtsgericht Bayreuth bestätigte am Sonntagmittag den Gewahrsam des 18-Jährigen bis zum Ende der vorläufigen Ausgangsbeschränkung am 19. April. P.S. Der gestohlene Fernseher ist bislang nicht wieder aufgetaucht.

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